Flüchtlingsunterbringung - Objektverwaltung
Das Landratsamt München sorgt für eine sozialverträgliche Unterbringung von Flüchtlingen und sucht hierfür nach wie vor neue Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Grundstücke.
Weiterhin kümmert sich die Objektverwaltung auch um die Behebung von Schäden in den Unterkünften.
Eine Schadensmeldung erstellen Sie bitte über "Online melden".
Welche Art von Immobilien sucht das Landratsamt München?
- Wohnungen
- Häuser (z. B. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, etc.)
- Grundstücke
- Gewerbeimmobilien (z. B. leerstehende Bürogebäude, ehemalige Hotels und Pensionen)
Welche Kriterien sollten die Immobilien erfüllen?
Die angebotene Immobilie muss vom Landratsamt München wirtschaftlich betrieben werden – ein wesentlicher Faktor hierbei ist der Mietzins, welcher sich i. d. R. an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit (§ 558 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Ein weiterer wesentlicher Faktor stellt die Laufzeit des Mietvertrages dar, die mindestens zwei Jahre betragen sollte.
Nach Möglichkeit sollten neben einer geeigneten ÖPNV-Anbindung auch nahegelegene bzw. mit (noch) vertretbarem Aufwand erreichbare Versorgungs- und Einkaufsmöglichkeiten vorhanden sein.
Das Landratsamt kann zudem nur Objekte anmieten, die dem geltenden Baurecht entsprechen bzw. bei denen eine etwaige (befristete) Nutzungsänderung baurechtlich genehmigungsfähig wäre.
Wie läuft das Ganze konkret ab?
Angebote können über untenstehende Kontaktdaten gemeldet werden; der jeweilige Ansprechpartner setzt sich daraufhin mit dem Anbieter in Verbindung. Danach erfolgt eine Vorortbesichtigung, um die grundsätzliche Eignung sowie den Zustand des Objekts / Grundstücks zu ermitteln. Es werden die Eckdaten des Objekts aufgenommen und auf Wirtschaftlichkeit und Erstattungsfähigkeit durch die Regierung von Oberbayern geprüft. Der Freistaat Bayern vertreten durch den Landkreis München tritt für alle Objekte als Mieter auf.
Wie werden die Unterkünfte ausgestattet?
Die Ausstattung der angemieteten bzw. errichteten Immobilie erfolgt entsprechend einer Leitlinie der Regierung von Oberbayern.
Wie werden die Objekte dann belegt?
Die Belegung der Unterkünfte erfolgt möglichst sozialverträglich.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Weitere Dienstleistungen" in der Dienstleistung "Flüchtlingsunterbringung - Belegungsmanagement".
Landratsamt München
Fachbereich 4.6.3 - Unterbringung von Flüchtlingen
Mariahilfplatz 17
81541 München
E-Mail: asyl-objektverwaltung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###class="link__mail" title="E-Mail schreiben"
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 09.04.2026. aktualisiert.
