Grundsicherungsgeld
Das Grundsicherungsgeld umfasst Leistungen für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.
Seit dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt. Wenn Sie bereits Bürgergeld beziehen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld?
Erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, erhalten Grundsicherungsgeld. Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben. Erwerbsfähig ist, wer in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Die Grundsicherung für Erwerbsfähige umfasst im Wesentlichen die Kosten der Unterkunft und sog. Regelleistungen, die den täglichen Bedarf wie z. B. die Kosten für Lebensmittel, Fahrkarten, Strom, Hygieneartikel abdecken sollen. Genauere Informationen finden Sie in dem unten stehenden Merkblatt "Wichtige Informationen für alle, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch nehmen wollen".
Der Bezug von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende ist mit der Verpflichtung jedes Leistungsberechtigten verbunden, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen.
Für die Erstantragstellung bitten wir Sie, folgende notwendige Antragsunterlagen für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Diese Antragsunterlagen finden Sie unter "Formulare und Merkblätter":
- Hauptantrag mit Anlage zur Einkommens- und Vermögenserklärung
- Merkblatt des Jobcenters Landkreis München
- Hinweis für Beantragungen von Grundsicherungsgeld für nur einen Monat
In Kopie reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Personalausweis oder Reisepass (Geburtsurkunde bei Kindern ohne eigenen Ausweis)
- Aufenthaltsstatus (z. B. Freizügigkeitsbescheinigung), falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- Nachweis über eine Bankverbindung (in der Regel eine EC-Karte)
- Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse
- Sozialversicherungsausweis / Rentenversicherungsnummer
- Aktueller oder früherer Leistungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit mit Kundennummer
- Mietvertrag einschließlich aller aktuellen Nebenkosten (Heizung, Strom etc.)
- Arbeitsvertrag und aktuelle Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate
- Nachweis über Kindergeld / Unterhalt
- Aktuelle Kontoauszüge aller Ihrer Girokonten der letzten 3 Monate
- Aktueller Vermögensnachweis (Guthaben auf Sparbüchern, Lebensversicherungen, Riester-Renten, Kfz, Immobilien etc.)
- Lebenslauf
Bei diesen Unterlagen handelt es sich um eine Aufzählung der grundsätzlich erforderlichen Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein können, um eine abschließende Entscheidung treffen zu können. Diese weiteren Unterlagen werden von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zeitnah nachgefordert.
Sozialgesetzbuch II (SGB II)
- Antrag auf Grundsicherungsgeld (einschließlich Einkommens- und Vermögenserklärung) (PDF, nicht barrierefrei)
- Anlage zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft
- Antrag auf Weitergewährung von Grundsicherungsgeld (SGB II)
- Veränderungsmitteilung zum Antrag auf Grundsicherungsgeld
- Merkblatt des Jobcenters Landkreis München (PDF)
- Hinweis für Beantragungen von Grundsicherungsgeld für nur einen Monat (PDF)
(z.B. wegen der Fälligkeit einer Heizkostenabrechnung)
Ihre Ansprechperson finden
Buchstabe A - Alh
Herr
Engelbrecht
Ansprechperson
Buchstabe Ali - Ax
Herr
Hanslbauer
Ansprechperson
Buchstabe Ay - Bij
Frau
Barin
Ansprechperson
Buchstabe Bik - Bor
Frau
Bestle
Ansprechperson
Buchstabe Bos - Cin
Frau
Zankl
Ansprechperson
Buchstabe Cio - Dil
Frau
Kabadayi
Ansprechperson
Buchstabe Dim - Fd
Herr
Neckermann
Ansprechperson
Buchstabe Fe - Gn
Frau
Touhtouh
Ansprechperson
Buchstabe Go - Gül
Frau
Stephan
Ansprechperson
Buchstabe Güm - Har
Frau
Hatipoglu
Ansprechperson
Buchstabe Has - Hos
Frau
Seferovic
Ansprechperson
Buchstabe Hot - Hur
Herr
Stankovic
Ansprechperson
Buchstabe Hus - Is
Frau
Mashkovska
Ansprechperson
Buchstabe It - Jum
Frau
Musliu
Ansprechperson
Buchstabe Jun - Kh
Frau
Scheeren
Ansprechperson
Buchstabe Ki - Kras
Frau
Neumann
Ansprechperson
Buchstabe Krat - Lh
Frau
Sommer
Ansprechperson
Buchstabe Li - Marh
Frau
Diem
Ansprechperson
Buchstabe Mari - Mohd
Herr
Röder
Ansprechperson
Buchstabe Mohe - Nf
Frau
Kolodiichuk
Ansprechperson
Buchstabe Ng - Noq
Frau
Reitberger
Ansprechperson
Buchstabe Nor - Pd
Frau
Amberg
Ansprechperson
Buchstabe Pe - Rah
Herr
Schmelting
Ansprechperson
Buchstabe Rai - Sag
Frau
Khyzhna
Ansprechperson
Buchstabe Sah - Sam
Frau
Klimsch
Ansprechperson
Buchstabe San - Schem
Frau
Glatzer
Ansprechperson
Buchstabe Schen - Schm
Frau
Moser
Ansprechperson
Buchstabe Schn - Shu
Frau
Hiltwein
Ansprechperson
Buchstabe Shv - Strd
Frau
Madl
Ansprechperson
Buchstabe Stre - Uk
Herr
Schmuck
Ansprechperson
Buchstabe Ul - Wio
Herr
Simic
Ansprechperson
Buchstabe Wip - Z
Frau
Scheingraber
Ansprechperson
Selbständige Buchstabe A - K
Herr
Buchholzer
Ansprechperson
Selbständige Buchstabe L - Z
Frau
Wipperfeld
Ansprechperson
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.2 - Jobcenter Landkreis München
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-4500 |
|---|---|
| Fax: | 089 622144-4500 |
| E-Mail: | jobcenter [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00–12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Anfahrt
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 09.09.2026. aktualisiert.

