Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I)
Zur Ausübung der Heilkunde benötigen Sie eine Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis), sofern Sie keine Erlaubnis bzw. Approbation als Arzt besitzen.
Wichtiger Hinweis:
Das Landratsamt München ist nur zuständig, wenn Sie die Tätigkeit im Landkreis München ausüben wollen.
Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, welche Gemeinden und Städte im Landkreis München liegen. Bei einer Tätigkeit in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089 / 233-00).
Für umfangreiche Informationen bezüglich der Tätigkeit als Heilpraktiker lesen Sie bitte folgende Dienstleistungen:
- Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I)
- Heilpraktikerüberprüfung (Schritt II)
- Anmeldung von Heilberufen (für Heilpraktiker Schritt III)
Zur Ausübung der Heilkunde benötigen Sie eine Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis), sofern Sie keine Erlaubnis bzw. Approbation als Arzt besitzen.
Die Erlaubnis kann unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
- Vollendung des 25. Lebensjahrs
- erfolgreicher Hauptschulabschluss oder höherwertiger Abschluss
- Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Berufseignung
- Nachweis über die erfolgreiche Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt (siehe dazu die Dienstleistung Heilpraktikerüberprüfung)
Die Heilpraktikererlaubnis wird grundsätzlich uneingeschränkt erteilt. Im Einzelfall kann sie eingeschränkt beantragt werden (z. B. auf das Gebiet der Psychotherapie oder der Physiotherapie).
Wer ohne ärztliche Bestallung oder ohne Heilpraktikererlaubnis die Heilkunde ausübt, macht sich strafbar.
Personelle Engpässe bei der Besetzung der Prüfungsausschüsse führen dazu, dass die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Heilpraktikerüberprüfungen begrenzt werden muss. Eine Teilnahme am gewünschten Überprüfungstermin kann deshalb nicht gewährleistet werden. Maßgeblich für die Zulassung ist das Datum des Antragseingangs bei der Kreisverwaltungsbehörde.
- Antrag
- Geburtsurkunde (in Kopie)
- kurz gefasster (tabellarischer) Lebenslauf
- ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - Belegart "O" (nicht älter als 3 Monate zur Antragsstellung)
- Nachweis über einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen oder höherwertigen Schulabschluss (in Kopie)
- nur Antragsteller, die nicht im Landkreis München wohnen:
Erklärung und Nachweis, in welcher Gemeinde / Stadt im Landkreis München die Heilpraktiker-Tätigkeit ausgeübt werden soll (Mietvertrag oder Suchinserat für Praxisräume, Anstellungsvertrag usw.). - zusätzlich bei Antragstellung für Physiotherapie, Podologie und Logopädie:
Berufsurkunde (in Kopie) - zusätzlich bei Antragstellung nach Aktenlage für Physiotherapie und Podologie:
Nachweis der Zusatzqualifikation mit abschließender bestandener Prüfung zum Sektoralen Heilpraktiker (in Kopie) - bei Antragstellung nach Aktenlage eingeschränkt für Psychotherapie mit Abschluss Diplom oder Masterstudiengang in Psychologie:
Urkunde und Prüfungszeugnis vom Diplom oder Masterstudiengang Psychologie (in Kopie)
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
- Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
- Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zum Vollzug des Heilpraktikergesetzes
- Schriftliche Überprüfung: 250,00 Euro
- Mündliche Überprüfung: 250,00 Euro
- Beisitzer: ca. 100,00 Euro
- Nichtteilnahme / Terminabsage oder Rücktritt (schriftlich / mündlich jeweils): 150,00 Euro
- Auslagen (u. a. Postzustellung (Einladungsschreiben), Prüfungsfragen (schriftlich)): 63,07 Euro
- Bescheid:
- Erlaubnisbescheid: 200,00 Euro
- Ablehnungsbescheid: 100,00 Euro
- Antragsrücknahme (nach Fortschritt): mindestens 50,00 Euro
- Auslagen für Postzustellung (Bescheid): 3,07 Euro
- Schmuckurkunde (optional): 30,00 Euro
Bitte beachten Sie die folgenden Anmeldefristen:
- Überprüfung im März
Anmeldung vom 01.07. bis 15.12 des Vorjahres - Überprüfung im Oktober
Anmeldung vom 01.01. bis 15.06. des laufenden Jahres
Ein persönliches Erscheinen im Landratsamt München ist nicht notwendig.
- Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
auch eingeschränkt auf Psychotherapie, Physiotherapie, Podologie und Logopädie
- Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (Diplom- oder Masterprüfung (M.Sc.) im Studiengang Psychologie)
- Ärztliches Attest zur Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
zur Vorlage beim Landratsamt München
- Merkblatt für die Heilpraktikerkenntnisüberprüfung (PDF)
Ihren Ansprechpartner finden
Frau Przybyla
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2647
Fax:
089 / 6221 44-2647
Zimmer:
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Bereich:
4.3.2.2
Anschrift
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Fachbereich 4.3.2 - Verbraucherschutz
Frankenthaler Straße 2
81539 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
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Fax: | 089 6221-2276 |
E-Mail: | gesundheits-veterinaerrecht@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.05.2023. aktualisiert.