Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I)

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Zur Ausübung der Heilkunde benötigen Sie eine Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis), sofern Sie keine Erlaubnis bzw. Approbation als Arzt besitzen.

Wichtiger Hinweis
Das Landratsamt München ist nur zuständig, wenn Sie die Tätigkeit im Landkreis München ausüben wollen.
Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr Betriebssitz im Landkreis München liegt. Bei Betriebssitzen in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089 / 233-00).

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.04.2024. aktualisiert.