Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen betreiben

Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass unter anderem keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren für die Allgemeinheit hervorgerufen werden können. Das Landratsamt München überwacht die ca. 150 im Landkreis München bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen.

Das Landratsamt überwacht bei den ca. 150 im Landkreis München bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten, insbesondere die in der Genehmigung festgesetzten Auflagen. Diese Anlagen sind so zu betreiben, dass

  • schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen nicht hervorgerufen werden können
  • Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen
  • Abfälle vermieden, verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden
  • Energie sparsam und effizient verwendet wird

Werden Mängel festgestellt, können zu deren Behebung Anordnungen erlassen werden. In besonderen Fällen sind auch  Betriebsuntersagungen möglich.

§§ 17, 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Überwachungsgebühren: nach Verwaltungsaufwand, insbesondere benötigte Zeit
Anordnung (falls erforderlich): von 150,00 Euro bis 15.000,00 Euro

Eine Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.

Beschwerden über Belästigungen durch immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen (z. B. Lärm, Geruch) müssen schriftlich oder per E-Mail an das Landratsamt München gerichtet werden. Dabei sollen Art und Ausmaß der Belästigung sowie der Verursacher (Firma, Anschrift) möglichst genau bezeichnet werden.

Ihre Ansprechperson finden


Frau Ziegler
Fachbereichsleiterin

Telefon:

089 / 6221-2450

Fax:

089 / 6221 44-2450

Zimmer:

F 2.46

Bereich:

4.4.1

Herr Brandtner
Ansprechperson

Telefon:

089 / 6221-2625

Fax:

089 / 6221 44-2625

Zimmer:

F 2.35

Bereich:

4.4.1

Herr Fehler
Ansprechperson

Telefon:

089 / 6221-2260

Fax:

089 / 6221 44-2260

Zimmer:

F 2.44

Bereich:

4.4.1

Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.4.1 - Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht und Altlasten
Frankenthaler Str. 5-9
81539 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2400
E-Mail: immissionsschutz@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Post bitte an:
Landratsamt München
Fachbereich 4.4.1
Postfach 90 07 51
81507 München

Anfahrt

Anfahrt planen

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.08.2025. aktualisiert.