Infektionsschutz: Belehrung für die Tätigkeit im Lebensmittelbereich

Wer gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat oder in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, braucht vor Antritt seiner Tätigkeit  eine Belehrung durch das zuständige Gesundheitsamt oder einen von diesem beauftragten Arzt oder einer beauftragten Ärztin.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 02.02.2024. aktualisiert.