Internationale Nutztiertransporte und Pferdetransporte anmelden
Für den Transport von Nutztieren oder Pferden ins Ausland oder auch für Reisen mit Pferden ins Ausland benötigen Sie eine Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung. Für Pferde gilt außerdem, es muss der Pferdepass mitgeführt werden. Sie können diese Leistung auch online beantragen.
Achtung: Zeugnisse gelten häufig nur über einen kurzen Zeitraum bis zur Abreise (z.B. 48h). Zur Planung benötigen wir daher für die Ausstellung eine Vorlaufzeit von mindestens drei Werktagen. Kommen Sie bitte rechtzeitig mit allen Unterlagen auf uns zu.
Ein internationaler Tiertransport muss angemeldet werden.
Dies muss mindestens 2 Werktage vor Abfertigung (per Fax) an das Veterinäramt erfolgen. Verwenden Sie bitte hierzu das Formular "Anmeldung eines internationalen Tiertransportes" (siehe unten).
Für Transporte, welche über 8 Stunden dauern, muss ein Transportplan vorgelegt werden.
Für alle Transporte von Pferden und Reisen mit Pferden in das Ausland ist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung zwingend notwendig. Das gilt, mit kleineren tierartlichen Unterschieden, auch für Nutztiere.
Hierbei ist es unerheblich, ob das Pferd endgültig in das Ausland gebracht oder nur vorübergehend auf eine Urlaubsreise oder ein Turnier mitgenommen wird.
Daneben muss für das Pferd ein Pferdepass mitgeführt werden.
Für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es einheitliche Regelungen für die gesundheitlichen Bedingungen. Das Pferd wird vom Amtstierarzt / der Amtstierärztin klinisch auf das Freisein von Seuchen untersucht. Danach stellt er das Attest aus. Zusätzlich wird der geplante Transport nach Tierschutzgesichtspunkten überprüft.
Wird das Pferd in Drittländer transportiert, sind die gesundheitlichen Bedingungen und Attestformulare der Empfängerstaaten zu beachten. Sie sind vom Tierhalter bei den Behörden der Empfängerstaaten oder deren Botschaften zu erfragen. Häufig muss zuvor eine Blutprobe des Pferdes entnommen und in einem zugelassenen Labor auf bestimmte Tierseuchen untersucht werden, planen Sie derartige Reisen daher langfristig, da die nötigen Untersuchungen zum Teil sehr zeitaufwändig sind.
Transporte in Drittländer müssen rechtzeitig geplant und im Veterinäramt angemeldet werden. Der Pferdepass muss vollständig ausgefüllt sein. Die Zollvorschriften sind zu beachten.
Sie können diese Leistung auch online beantragen.
- Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung, BmTierSSchV)
- EU-Richtlinie 90/426/EWG
- Einfuhrvorschriften des Drittlandes
Aufgrund häufiger Außendiensttermine der Amtstierärzte ist eine telefonische Kontaktaufnahme im Vorfeld sinnvoll.
- Anmeldebogen für Tiertransporte beim Veterinäramt
- Haltererklärung zu Equiden
Pferde und Pferdeartige, z.B. Esel, Maultiere, etc.
- Tierhandel und Tiertransport
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Anschrift
Landratsamt München
Referat 4.5 - Veterinäramt
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-2375 oder -2374 |
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Fax: | 089 6221-2810 |
E-Mail: | vetamt [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 12.09.2024. aktualisiert.