Kindertagesbetreuung - Beratung und Unterstützung von Eltern bezüglich Betreuungsplatz (Rechtsanspruch)
Sind Sie auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind? Ihr Kind wird bereits in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut und Sie haben Fragen zu bzw. Probleme mit diesem Platz? Gerne können Sie sich an uns wenden.
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Gleiches gilt für alle Schulkinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind und eine Anschlussbetreuung nach dem Schulunterricht benötigen. Sie als Personensorgeberechtigte haben dabei ein Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, sofern mehrere freie Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, entscheiden Sie, welcher Betreuungsplatz für Ihr Kind und Sie der Richtige ist.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des passenden Betreuungsplatzes, beispielsweise, wenn Sie nicht wissen, ob für Ihr Kind ein Platz in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort oder Haus für Kinder) geeigneter ist oder welche Betreuungszeiten Sie benötigen.
Bei der Suche nach einem Betreuungsplatz wenden Sie sich grundsätzlich bitte zunächst direkt an Ihre Wohnsitzgemeinde (siehe "Verwandte Themen"). Die dortige Gemeindeverwaltung kann Ihnen das örtliche Angebot beschreiben sowie das Anmeldeverfahren und eventuelle Anmeldefristen erläutern. Bitte beachten Sie eine – soweit möglich – rechtzeitige Anmeldung. Der Gesetzgeber räumt den Gemeinden und uns als Landkreis einen Zeitraum von maximal drei Monaten ein, um Ihnen einen passenden Betreuungsplatz anzubieten. Wenn Ihnen Ihre Wohnsitzgemeinde keinen passenden Platz anbieten kann, unterstützen wir Sie gerne bei der Platzsuche.
Eine Übersicht über alle Kindertageseinrichtungen, sowie zu den Trägern der Kindertagespflege im Landkreis finden sie ebenfalls bei den externen Links.
Sofern Ihr Kind bereits in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut wird und Sie Fragen zu diesem Platz haben, gehen Sie bitte zunächst auf die Tagespflegeperson oder das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtung zu. Sollten Ihre Fragen dabei nicht beantwortet bzw. Konflikte nicht gelöst werden, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns.
Um sicherzustellen, dass in den Landkreisgemeinden ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, planen die Gemeinden in eigener Verantwortung den Bedarf an Plätzen. Als Landkreis und Träger der Gesamtverantwortung unterstützen wir die Gemeinden bei dieser Aufgabe.
- §§ 5 und 24, 79, 80 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII)
- Art. 5 - 8 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Für eine individuelle Beratung können Sie sich jederzeit an uns wenden.
- Bedarfsplanung / Rechtsanspruch bei der Kindertagesbetreuung
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Ihre Ansprechperson finden
Aschheim
Frau Steinbach
Verwaltungsangestellte
Aying
Herr Topalis
Verwaltungsangestellter
Baierbrunn
Frau Maasch
Verwaltungsangestellte
Brunnthal
Herr Topalis
Verwaltungsangestellter
Feldkirchen
Herr Brachtel
Verwaltungsangestellter
Garching bei München
Herr Topalis
Verwaltungsangestellter
Gräfelfing
Frau Maasch
Verwaltungsangestellte
Grasbrunn
Frau Gerstberger
Verwaltungsangestellte
Grünwald
Frau Happ
Verwaltungsangestellte
Haar
Herr Brachtel
Verwaltungsangestellter
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Herr Brachtel
Verwaltungsangestellter
Hohenbrunn
Herr Topalis
Verwaltungsangestellter
Ismaning
Frau Hengherr-Kist
Verwaltungsangestellte
Kirchheim-Heimstetten
Frau Gerstberger
Verwaltungsangestellte
Neubiberg
Frau Hengherr-Kist
Verwaltungsangestellte
Neuried
Herr Brachtel
Verwaltungsangestellter
Oberhaching
Frau Gerstberger
Verwaltungsangestellte
Oberschleißheim
Frau Steinbach
Verwaltungsangestellte
Ottobrunn
Herr Brachtel
Verwaltungsangestellter
Planegg
Frau Steinbach
Verwaltungsangestellte
Pullach im Isartal
Frau Hengherr-Kist
Verwaltungsangestellte
Putzbrunn
Frau Maasch
Verwaltungsangestellte
Sauerlach
Frau Gerstberger
Verwaltungsangestellte
Schäftlarn
Frau Steinbach
Verwaltungsangestellte
Straßlach-Dingharting
Frau Korell
Verwaltungsangestellte
Taufkirchen
Frau Korell
Verwaltungsangestellte
Unterföhring
Frau Happ
Verwaltungsangestellte
Unterhaching
Frau Korell
Verwaltungsangestellte
Unterschleißheim
Herr Topalis
Verwaltungsangestellter
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.1 - Kinder, Jugend und Familie
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-0 |
|---|---|
| Fax: | 089 6221-2496 |
| E-Mail: | kreisjugendamt [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 30.03.2023. aktualisiert.

