Kindertageseinrichtung - Beantragung einer Betriebserlaubnis
Sie planen eine Kindertageseinrichtung im Landkreis München zu eröffnen, eine bestehende Einrichtung zu verändern oder haben Fragen zu Ihrer aktuellen Betriebserlaubnis?
Für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich. Ohne gültige Betriebserlaubnis darf die Einrichtung nicht betrieben werden. Die Betriebserlaubnis wird auf Antrag des Trägers vom Landratsamt München, Sachgebiet "Kindertagesbetreuung in Einrichtungen und Kindertagespflege" erteilt. Gerne beraten wir Sie im Vorfeld der Antragsstellung.
Zentraler Maßstab bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis ist die Sicherstellung des Kindswohls in der Einrichtung. Hierzu prüfen wir, ob die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sind. Ausführliche Informationen zum erforderlichen Schutzkonzept einer Kindertageseinrichtung sowie zur einrichtungsbezogenen pädagogischen Konzeption finden Sie auf dieser Seite unter Externe Links. (Für Schutzkonzept siehe Link "Kinderschutz in den bayerischen Kindertageseinrichtungen"; für Konzeption siehe Link "Erfolgreiche Konzeptionsentwicklung leicht gemacht") Neben der Prüfung Ihres schriftlichen Antrags besichtigen wir zeitnah zum Eröffnungstermin die Kindertageseinrichtung.
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Wir bitten Sie daher, Anträge frühzeitig, mindestens jedoch zwei Monate vor dem geplanten Betriebsbeginn zu stellen.
Auch Veränderungen im laufenden Betrieb (z.B. eine Änderung der Raumnutzung, eine Erhöhung der Gesamtplatzzahl, eine Änderung der Altersstruktur oder eine Änderung des Trägers) sind in der Regel betriebserlaubnisrelevant. Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt mit uns auf, auch um unnötige Kosten zu vermeiden. Gerne stehen wir Ihnen im Vorfeld für ein Beratungsgespräch zur Verfügung, insbesondere auch im Hinblick auf die räumlichen Voraussetzungen. Die Raumempfehlungen des Landkreises für Kinderkrippen, Kindergärten und Horte finden Sie auf dieser Seite bei den Formularen / Merkblättern.
Auch während des laufenden Betriebs einer Kindertageseinrichtung ist es unsere Aufgabe das Kindeswohl sicherzustellen. Hierzu erfolgen mindestens alle zwei Jahre Besuche der Kindertageseinrichtungen, um Träger und Einrichtungsteams zu beraten, zu unterstützen und um sich ein Bild vor Ort machen zu können.
Darüber hinaus stellt die Betriebserlaubnis eine der wesentlichen Voraussetzungen dar, um für eine Kindertageseinrichtung eine Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) zu erhalten. Weitere Voraussetzungen zur Förderung finden Sie in der Dienstleistung: Kindertageseinrichtungen - Laufender Betrieb und Betriebskostenförderung.
Bei der Schaffung neuer Betreuungsplätze gibt es umfangreiche Fördermöglichkeiten. Auch hierzu beraten wir Sie gerne. Weitere Informationen finden Sie unter Externe Links.
- schriftlicher Antrag (siehe Formulare / Merkblätter)
- Baugenehmigung bzw. Nutzungsänderungsgenehmigung
- Grundrisspläne mit Funktionsbeschreibung und Größenangabe (m²) der Räume (Stand: Baugenehmigung)
- Angaben zu Anzahl, Name und beruflicher Ausbildung des pädagogischen Personals
- Aktuelle einrichtungsbezogene pädagogische Konzeption (in Papierform oder in digitaler Form) / Rahmenkonzeption
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis des Trägers (soweit dieser regelmäßig in Kontakt zu den Kindern kommt)
- aktueller Registerauszug
- geprüfter Finanzplan bzw. Defizitvertrag mit der Sitzgemeinde
- bei Waldkindergärten: Vertrag mit Waldbesitzer (z.B. Bayerische Staatsforsten)
- Vereinbarung zum Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII
- §§ 45 – 49 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – (SGB VIII)
- Art. 9, 9a BayKiBiG
Die Beratung und Bearbeitung von Anträgen auf Betriebserlaubnis sind ebenso wie die Erteilung dieser kostenfrei.
Für eine individuelle Beratung oder ein konkretes Planungsgespräch zu einem anstehenden Vorhaben können Sie jederzeit einen Termin vor Ort in den Räumlichkeiten der (geplanten) Kindertageseinrichtung oder im Landratsamt München vereinbaren.
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung
gem. § 45 SGB VIII bzw. Art. 9 BayKiBiG
- Merkblatt: Qualitätsstandards zur Raumgestaltung von Kindertageseinrichtungen im Landkreis München - Teil 1: Kinderkrippen (PDF)
- Merkblatt: Empfehlungen zur Raumgestaltung von Kindertageseinrichtungen im Landkreis München - Teil 2: Kindergärten
- Kurzfassung Empfehlung Raumgestaltung Kindergärten
- Merkblatt: Empfehlungen zur Raumgestaltung von Horten im Landkreis München - Teil 3: Kinderhorte
- Kurzfassung Empfehlung Raumgestaltung Kinderhorte
- Finanzierung Kindertagesbetreuung
Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen
Weitergehende Informationen zur Betriebserlaubnis und zu den Voraussetzungen für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
- Erfolgreiche Konzeptionsentwicklung leicht gemacht
Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz
- Kinderschutz in den bayerischen Kindertageseinrichtungen
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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Referat 2.1 - Kinder, Jugend und Familie
Mariahilfplatz 17
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 18.03.2025. aktualisiert.

