Kostenübernahme für Kinderbetreuung in Kindertagesstätten
Wenn Sie sich die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kintertagesstätte nicht leisten können, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenübernahme beim Kreisjugendamt zu beantragen.
Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte wie Kinderkrippe, Kindergarten oder Kinderhort nicht leisten, können diese unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen werden.
Eine generelle Einkommensgrenze kann hierfür leider nicht genannt werden, da in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der individuell gegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse (monaltiches Einkommen einerseits und laufende monatliche Ausgaben / Belastungen andererseits) die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsberechnung vorzunehmen ist.
Die Unterlagen sind dem Antrag in Kopie bei zu legen!
- aktuelle Gehaltsbescheinigungen vom Arbeitgeber (gilt auch für eine evtl. Nebenbeschäftigung!) (Formular siehe unten)
- bei selbständiger Tätigkeit: letzter Einkommenssteuerbescheid sowie eine aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Überschuss-Rechnung
- oder Bescheid über Arbeitslosengeld I / II von der Agentur für Arbeit
- evtl. Bescheid über Kosten der Unterkunft vom Sozialamt
- evtl. Wohngeldbescheid
- evtl. Unterhaltszahlungen
- sonstige Einkommensnachweise (Rentenbezüge, Mieteinkünfte etc.)
- Mietvertrag, ggf. aktueller Nachweis über Mieterhöhung
(bei Eigenheim siehe bitte im Antrag unter Wohnverhältnisse) - Versicherungsverträge (Unfall / Hausrat / Haftpflicht / private Altersvorsorge)
- Raten- und Kreditverträge, bei denen die Zins- und Tilgungsbelastung ersichtlich ist, sowie Nachweise und eine schriftliche Erklärung über deren Verwendungszweck
Bitte den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem von der Tageseinrichtung (Krippe / Kindergarten / Hort) bestätigten Formblatt, sowie sämtliche Unterlagen in Kopie an die unten genannte Adresse postalisch senden.
SGB II
SGB VIII
Eine Vorsprache im Landratsamt München ist nicht erforderlich.
- Antrag auf Übernahme der Teilnahmebeiträge bei Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
- Zusatzblatt Kooperationsvertrag
zum Antrag auf Übernahme der Teilnahmebeiträge (Kinder in Tageseinrichtungen)
- Bescheinigung über Arbeitsverdienst bezüglich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Ihre Ansprechperson finden
A - Ar
Herr Prenzel
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As - Dus
Frau Leiprecht
Ansprechperson
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Lei - Ok
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Selbständige
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Ansprechperson
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 - Soziales
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-0 |
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| Fax: | 089 6221-2833 |
| E-Mail: | sozialhilfe [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Anfahrt
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 05.02.2026. aktualisiert.

