Jugendschutz

Der Jugendschutz sichert die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen. Das Referat 2.1. Kinder, Jugend und Familie, informiert alle interessierten Personen zu jugendschutzrelevanten Themen und Fragestellungen.

Ziel des Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen und sie zu stärken gegenüber Beeinträchtigungen aller Art (§ 14 Achtes Buch Sozialgesetzbuch).

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.05.2024. aktualisiert.