Sittichzuchterlaubnis oder Papageienzuchterlaubnis beantragen

Eine Erlaubnis zur Sittich- oder Papageienzucht nach der Psittakose-Verordnung gibt es nicht mehr. Sofern Sie Papageien oder Sittiche gewerbsmäßig halten oder mit ihnen handeln, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.09.2024. aktualisiert.