Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
Für die Teilnahme am Sachkundelehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
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Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die Voraussetzug für die Zulassung zum Sachkundelehrgang für den Umgang mit Schwarz-, Böller- oder Nitrocellulosepulver.
Die im Antragsverfahren durchzuführende Prüfung der sprengstoffrechtlichen Zuverlässigkeit wird von dem Sachgebiet Brandschutz, Katastrophenschutz, Waffenrecht, Sprengstoffrecht und Jagdgesetze veranlasst.
§ 34 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
100,00 Euro
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.
Der Antrag kann postalisch oder per E-Mail gestellt werden.
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Herr Halbig
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Herr Maier
Ansprechperson
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München
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| Telefon: | 089 6221 - 0 |
|---|---|
| Fax: | 089 6221-2482 |
| E-Mail: | waffen-sprengstoffrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.03.2025. aktualisiert.

