Wasserschutzgebiete: Befreiung von einem Ge- oder Verbot beantragen

Wenn Sie in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet Maßnahmen durchführen wollen, die nach der Wasserschutzgebietsverordnung eigentlich verboten sind, können Sie mit entsprechender Begründung im Einzelfall eine Befreiung von diesem Verbot beantragen.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 21.03.2024. aktualisiert.