Wohngeld
Das Landratsamt München ist ausschließlich für die Gemeinden und Städte im Landkreis München zuständig. Wenn Sie in der Stadt München wohnen, wenden Sie sich bitte an die Stadt München.
Einen Anhaltspunkt, ob Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, können Sie mit dem Online-Wohngeldrechner des Landratsamtes München selbst schnell und unkompliziert feststellen:
Online-Wohngeldrechner
Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses.
Empfänger von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.
Die Höhe der bewilligten Wohngeldleistungen ist insbesondere abhängig von der Zahl der zum Haushalt zählenden Personen, dem zu berücksichtigenden Einkommen und der Höhe der zu berücksichtigenden Miete/Belastung.
Maßgeblich für den Beginn der Bewilligung ist grundsätzlich der Monat, in dem der ausgefüllte Antrag bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Eine rückwirkende Bewilligung ist grundsätzlich nicht möglich.
Beantragung von Wohngeld in Form eines Mietzuschusses - für Mieter:
- Antrag auf Wohngeld in Form eines Mietzuschusses
- Einkommensnachweise
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Beantragung von Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses - für Eigentümer von Wohnraum:
- Antrag auf Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses
- Einkommensnachweise
- Nachweis der Belastungen (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug, Darlehensverträge)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Die Einzelfallbearbeitung kann weitere Unterlagen erforderlich machen. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, oder telefonisch im Landratsamt München.
Hinweis: Seit dem 1. November 2024 führt die Wohngeldstelle die elektronische Akte. Alle Unterlagen werden gescannt und nach vier Wochen vernichtet. Bitte übersenden Sie keine Originale. Zur Beschleunigung des Antragsverfahrens, bitten wir Unterlagen bevorzugt im PDF-Format online zu übersenden.
§ 1 Abs. 1 Wohngeldgesetz (WoGG)
Es entstehen keine Kosten.
Nutzen Sie für Ihren Antrag auf Wohngeld oder zur Nachreichung von Unterlagen an Ihre Wohngeldbehörde gerne unseren Onlinedienst.
Ihre Vorteile:
- Ein Online-Dienst für alle Antragsarten und zur Nachreichung von Unterlagen mit intelligenter Benutzerführung durch das dynamische Online-Formular
- Möglichkeit zum direkten Scan von Unterlagen über Ihr Mobilgerät
- Gesicherte Übermittlung direkt an Ihre zuständige Wohngeldbehörde
Informationen zum Wohngeld und Link zum Onlinedienst Wohngeld im BayernPortal:
BayernPortal - Verwaltung digital
Eine persönliche Vorsprache im Landratsamt München ist nicht erforderlich.
- Antrag auf Wohngeld in Form eines Mietzuschusses
Für Mieter
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld in Form eines Mietzuschusses
- Nachweise zum Wohngeldantrag (Mietzuschuss) (PDF, nicht barrierefrei)
- Antrag auf Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses
Für Eigentümer
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses
- Nachweise zum Wohngeldantrag (Lastenzuschuss) (PDF, nicht barrierefrei)
- Verdienstbescheinigung
Gewährung von Wohngeld
- Datenschutzhinweise zum Wohngeldantrag aufgrund der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) (PDF)
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Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 - Soziales
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-0 |
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| Fax: | 089 6221-2278 |
| E-Mail: | wohngeld [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:00–12:00 Uhr |
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| Dienstag | 08:00–12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00–12:00 Uhr und 14:00–17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Anfahrt
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 07.09.2026. aktualisiert.

