Wohngeld beantragen
Wichtiger Hinweis: Das Landratsamt München ist nur für Bürger des Landkreises München zuständig. Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf den Seiten der Landeshauptstadt München.
Aktueller wichtiger Hinweis: Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen. Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, können Sie mit dem Online-Wohngeldrechner des Landratsamtes München selbst schnell und unkompliziert feststellen (Online-Wohngeldrechner). Auch unter FAQ´s zur Wohngeld Plus Reform des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel: Wohngeld Plus: künftig mehr Anspruchsberechtigte.
Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses.
Empfänger von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) sind vom Wohngeld grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Kosten der Unterkunft bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind.
Die Höhe der bewilligten Wohngeldleistungen ist insbesondere abhängig von der Zahl der zum Haushalt zählenden Personen, dem zu berücksichtigenden Einkommen und der Höhe der zu berücksichtigenden Miete/Belastung.
Maßgeblich für den Beginn der Bewilligung ist grundsätzlich der Monat, in dem der ausgefüllte Antrag bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Eine rückwirkende Bewilligung ist grundsätzlich nicht möglich.
Beantragung von Wohngeld in Form eines Mietzuschusses - für Mieter:
- Antrag auf Wohngeld in Form eines Mietzuschusses
- Einkommensnachweise
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Beantragung von Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses - für Eigentümer von Wohnraum:
- Antrag auf Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses
- Einkommensnachweise
- Nachweis der Belastungen (Kaufvertrag oder Grundbuchauszug, Darlehensverträge)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Im Einzelfall sind weitere Unterlagen erforderlich. Hierüber erhalten Sie weitere Informationen bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder im Landratsamt. Dort ist man Ihnen auch gerne beim Ausfüllen behilflich.
§ 1 Abs. 1 Wohngeldgesetz (WoGG)
Es entstehen keine Kosten.
Vor Antragstellung sollten Sie mit Ihrem Sachbearbeiter (s. Kontakt) besprechen, welche Unterlagen für die Bearbeitung des Antrags erforderlich sind.
Den Antrag auf Wohngeld reichen Sie dann mit allen Unterlagen beim Landratsamt München - Wohngeldstelle ein.
Eine persönliche Vorsprache im Landratsamt ist nicht erforderlich.
- Wichtige Informationen zum Antrag auf Wohngeld (PDF)
Informationen zu weiteren notwendigen Unterlagen und Nachweise
- Antrag auf Wohngeld in Form eines Mietzuschusses
Für Mieter
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld in Form eines Mietzuschusses
- Antrag auf Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses
Für Eigentümer
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld im Form eines Lastenzuschusses
- Verdienstbescheinigung
Gewährung von Wohngeld
- Datenschutzhinweise zum Wohngeldantrag aufgrund der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) (PDF)
Ihren Ansprechpartner finden
A.. als Anfangsbuchstabe des Nachnamens
Frau Zehetbauer
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2715
Fax:
089 / 6221 44-2715
Zimmer:
A 2.05
Bereich:
2.3.1.2
B
Frau Bartsch
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1497
Fax:
089 / 6221 44-1497
Zimmer:
A 3.31
Bereich:
2.3.1.2
C - E
Frau Schickhofer
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2329
Fax:
089 / 6221 44-2329
Zimmer:
A 2.07
Bereich:
2.3.1.2
F - G
Herr Wörl
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-1421
Fax:
089 / 6221 44-1421
Zimmer:
A 2.07
Bereich:
2.3.1.2
H - I
Frau Daum
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1875
Fax:
089 / 6221 44-1875
Zimmer:
A 2.06
Bereich:
2.3.1.2
J - Kon
Frau Bußjäger
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1378
Fax:
089 / 6221 44-1378
Zimmer:
A 2.06
Bereich:
2.3.1.2
Koo - Meh
Herr Trischberger
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-1405
Fax:
089 / 6221 44-1405
Zimmer:
A 2.08
Bereich:
2.3.1.2
Mei - Pn
Frau Stöcker
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1407
Fax:
089 / 6221 44-1407
Zimmer:
A 3.31
Bereich:
2.3.1.2
Po - Schuk
Herr Wadislohner
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-2316
Fax:
089 / 6221 44-2316
Zimmer:
A 2.08
Bereich:
2.3.1.2
Schul - Tos
Frau Hegewald
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1498
Fax:
089 / 6221 44-1498
Zimmer:
A 3.31
Bereich:
2.3.1.2
Tot - Z
Frau Zlotowski
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2487
Fax:
089 / 6221 44-2487
Zimmer:
A 2.05
Bereich:
2.3.1.2
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 - Soziales
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-0 |
---|---|
Fax: | 089 6221-2278 |
E-Mail: | wohngeld@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 03.04.2023. aktualisiert.