Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Elektronische Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose beantragen
Als Ersatz für einen Reisepass, können Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose einen Reiseausweis erhalten, wenn die Beschaffung eines Heimatpasses nicht zumutbar oder nicht möglich ist.
Der Fachbereich Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht befindet sich in der Außenstelle Ludmillastraße 26 in 81543 München.
Ab 1. September 2011 wird Ihr Aufenthaltstitel als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit zertifiziertem Chip ausgestellt. Die bisher erteilten Aufenthaltstitel gelten (bis max. 31.08.2021) weiter. Alles Wissenswerte zum neuen eAT finden Sie hier: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten, unterliegen der Passpflicht.
Ansprechpartner für die Ausstellung und/oder Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Botschaften oder Generalkonsulate der jeweiligen Herkunftsstaaten.
Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur gemacht werden, wenn der betroffene Ausländer
- Flüchtling im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention ist
- im Bundesgebiet die Rechtstellung als staatenloser Ausländer genießt
- auf zumutbare Weise von seinen Heimatbehörden keinen Pass oder Passersatz erlangen kann
Liegt ein Ausnahmefall vor, kann ein Passersatzpapier ausgestellt werden. Da die Fertigung des Dokumentes über die Bundesdruckerei erfolgt, ist mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Monaten zu rechnen.
Neuausstellung / Übertragung von Reiseausweisen
Besitzen Sie bereits eine Niederlassungserlaubnis und Ihr derzeitiger Reiseausweis für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose läuft ab, bitten wir Sie für die Neuausstellung Ihres Reiseausweises und Ihrer Niederlassungserlaubnis einen Termin bei uns zu vereinbaren. Weitere Informationen und den direkten Link zur Onlineterminvereinbarung finden Sie unter der verlinkten Dienstleistung "Übertragung von Niederlassungserlaubnissen sowie Neuausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose" unterhalb von "Weitere Dienstleistungen".
Aushändigung/Abholung Ihres Reiseausweises
Für die Abholung Ihres elektronischen Reiseausweises (eRA) und Ihres neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren. Welche Unterlagen Sie für die Abholung benötigen und den direkten Link zur Onlineterminvereinbarung finden Sie in der verlinkten Dienstleistung "Aushändigung / Abholung von Aufenthaltstiteln (eAT) sowie Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose" unterhalb von "Weitere Dienstleistungen".
Unser neuer Service für Sie:
Sie können online einen Termin zur Abholung Ihres eRA/eAT vereinbaren.
Sie erhalten Ihren eRA/eAT im Kundencenter.
Sie müssen dazu nicht bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner vorsprechen.
- § 3 Abs. 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
- § 5 ff. Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem unten genannten Ansprechpartner einen Termin. Sie ersparen sich dadurch Wartezeiten und Ihre Angelegenheit kann zügiger bearbeitet werden.
Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Sachbearbeitung leider nicht garantiert werden. Sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen oder es ist eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung erforderlich.
Ihren Ansprechpartner finden
Anfangsbuchstaben des Nachnamens: A
Ansprechpartnerin
Frau Schulz
B - Chao
Ansprechpartnerin
Frau Panettiere
Chap - Fed
Ansprechpartner
Herr Mehringer
Fee - Hof
Ansprechpartnerin
Frau Popp
Hog - Khi
Ansprechpartnerin
Frau Aydin
Khj - Lt
Ansprechpartner
Herr Lex
Lu - Nar
Ansprechpartnerin
Frau Hofmann
Nas - P
Ansprechpartner
Herr Sellmaier
Q - Sil
Ansprechpartnerin
Frau Sarto
Sim - Vai
Ansprechpartner
Herr Erhard
Vaj - Z
Ansprechpartner
Herr Winkler
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.6.2 - Asyl, Aufenthaltsbeendigung, Integration, Staatsangehörigkeitsrecht
Ludmillastraße 26
81543 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-1400 |
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Fax: | 089 / 6221-2319 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Bitte beachten Sie:
Die zentrale Rufnummer - 1400 ist nur während der Öffnungszeiten zu erreichen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter. Diesen finden Sie oberhalb im Bereich Kontakt.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 27.08.2020 aktualisiert.