Elektronische Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose beantragen
Als Ersatz für einen Reisepass, können Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose einen Reiseausweis erhalten, wenn die Beschaffung eines Heimatpasses nicht zumutbar oder nicht möglich ist.
Der Fachbereich Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht befindet sich in der Außenstelle Ludmillastraße 26 in 81543 München.
Ab 1. September 2011 wird Ihr Aufenthaltstitel als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit zertifiziertem Chip ausgestellt. Die bisher erteilten Aufenthaltstitel gelten (bis max. 31.08.2021) weiter. Alles Wissenswerte zum neuen eAT finden Sie hier: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten, unterliegen der Passpflicht.
Ansprechpartner für die Ausstellung und/oder Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Botschaften oder Generalkonsulate der jeweiligen Herkunftsstaaten.
Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur gemacht werden, wenn der betroffene Ausländer
- Flüchtling im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention ist
- im Bundesgebiet die Rechtstellung als staatenloser Ausländer genießt
- auf zumutbare Weise von seinen Heimatbehörden keinen Pass oder Passersatz erlangen kann
Liegt ein Ausnahmefall vor, kann ein Passersatzpapier ausgestellt werden. Da die Fertigung des Dokumentes über die Bundesdruckerei erfolgt, ist mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 3 Monaten zu rechnen.
Neuausstellung / Übertragung von Reiseausweisen
Besitzen Sie bereits eine Niederlassungserlaubnis und Ihr derzeitiger Reiseausweis für Flüchtlinge, Ausländer oder Staatenlose läuft ab, bitten wir Sie für die Neuausstellung Ihres Reiseausweises und Ihrer Niederlassungserlaubnis einen Termin bei uns zu vereinbaren. Weitere Informationen und den direkten Link zur Onlineterminvereinbarung finden Sie unter der verlinkten Dienstleistung "Übertragung von Niederlassungserlaubnissen sowie Neuausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose" unterhalb von "Weitere Dienstleistungen".
Aushändigung/Abholung Ihres Reiseausweises
Für die Abholung Ihres elektronischen Reiseausweises (eRA) und Ihres neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren. Welche Unterlagen Sie für die Abholung benötigen und den direkten Link zur Onlineterminvereinbarung finden Sie in der verlinkten Dienstleistung "Aushändigung / Abholung von Aufenthaltstiteln (eAT) sowie Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose" unterhalb von "Weitere Dienstleistungen".
Unser neuer Service für Sie:
Sie können online einen Termin zur Abholung Ihres eRA/eAT vereinbaren.
Sie erhalten Ihren eRA/eAT im Kundencenter.
Sie müssen dazu nicht bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner vorsprechen.
- § 3 Abs. 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
- § 5 ff. Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem unten genannten Ansprechpartner einen Termin. Sie ersparen sich dadurch Wartezeiten und Ihre Angelegenheit kann zügiger bearbeitet werden.
Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Sachbearbeitung leider nicht garantiert werden. Sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen oder es ist eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung erforderlich.
Ihren Ansprechpartner finden
Anfangsbuchstaben des Nachnamens: A - Avc
Frau Syla
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1921
Zimmer:
L 1.22
Bereich:
4.6.1.3
Erreichbarkeit:
Avd - Casa
Frau Aydin
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2331
Fax:
089 / 6221 44-2331
Zimmer:
L 1.13
Bereich:
4.6.1.3
Erreichbarkeit:
Casb - Dza
Frau Inac-Laouani
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1917
Fax:
089 / 6221 44-1917
Bereich:
4.6.1.3
Erreichbarkeit:
Dzb - Hamd
Herr Erhard
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-2294
Fax:
089 / 6221 44-2294
Zimmer:
L 1.11
Bereich:
4.6.1.2
Erreichbarkeit:
Hame - Kal
Frau Reza
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2841
Fax:
089 / 6221 44-2841
Zimmer:
L 1.21
Bereich:
4.6.1.3
Erreichbarkeit:
Kam - Lakk
Frau Popp
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2418
Fax:
089 / 6221 44-2418
Zimmer:
L 1.14
Bereich:
4.6.1.3
Erreichbarkeit:
Lakl - Milic
Frau Panettiere
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1918
Fax:
089 / 6221 44-1918
Zimmer:
L 1.09
Bereich:
4.6.1.3
Erreichbarkeit:
Milid - Omd
Frau Köse
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2427
Fax:
089 / 6221 44-2427
Zimmer:
L 1.10
Bereich:
4.6.1.2
Erreichbarkeit:
Ome - Ris
Frau Schulz
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2842
Fax:
089 / 6221 44-2842
Zimmer:
L 1.19
Bereich:
4.6.1.2
Erreichbarkeit:
Rit - Smaj
Frau Pupcevic
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1273
Fax:
089 / 6221 44-1273
Zimmer:
L 1.18
Bereich:
4.6.1.2
Erreichbarkeit:
Smak - Veh
Frau Sarto
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2752
Fax:
089 / 6221 44-2752
Zimmer:
L 1.22
Bereich:
4.6.1.3
Erreichbarkeit:
Vei - Z
Herr Mehringer
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-1765
Fax:
089 / 6221 44-1765
Zimmer:
L 1.15
Bereich:
4.6.1.2
Erreichbarkeit:
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.6.2 - Asyl, Aufenthaltsbeendigung, Integration, Staatsangehörigkeitsrecht
Ludmillastraße 26
81543 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1400 |
---|---|
Fax: | 089 6221-2319 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Bitte beachten Sie
Die zentrale Rufnummer - 1400 ist nur während der Öffnungszeiten zu erreichen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter. Diesen finden Sie oberhalb im Bereich "Kontakt".
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 27.08.2020. aktualisiert.