Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Fahrerlaubnis erstmalig beantragen
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Zur Erteilung der Fahrerlaubnis müssen Sie einen Antrag stellen.
Sie können diese Leistung auch online beantragen.
Beantragen Sie bitte die Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis online (siehe "Online beantragen").
Wenn Sie von der Möglichkeit "Begleitetes Fahren mit 17" Gebrauch machen, ist die Information dieser Seite nicht zutreffend. Informieren Sie sich bitte über die Dienstleistung "Begleitetes Fahren mit 17" (unter: Weitere Dienstleistungen).
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Regelprobezeit beträgt zwei Jahre. Eine Ausnahme besteht bei den Fahrerlaubnisklassen AM, L und T, welche ohne Probezeit erteilt werden.
Fahrberechtigung B96: Seit 2013 besteht die Möglichkeit durch Ablegen einer so genannten Fahrerschulung bei einer Fahrschule eine erweiterte Berechtigung zum Führen von Fahrzeuggespannen zu erhalten. Diese Berechtigung umfasst Gespanne mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die Gesamtmasse des kompletten Gespanns (Zugfahrzeug und Anhänger) maximal 4.250 kg betragen darf. Im Führerschein erfolgt die Eintragung dieser Fahrberechtigung mit der Schlüsselzahl 96 bei der Klasse B.
Fahrberechtigung B196: Im Jahr 2020 wurde die Möglichkeit geschaffen, durch Ablegen einer so genannten Fahrerschulung bei einer Fahrschule eine Berechtigung zum Führen von Motorrädern im Umfang der Klasse A1 zu erhalten. Diese Berechtigung umfasst Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Fahrberechtigung gilt nur für das Inland. Diese Fahrberechtigung wird der Schlüsselzahl 96 bei der Klasse B in den Führerschein eingetragen. Im Führerschein erfolgt die Eintragung dieser Fahrberechtigung mit der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B.
Bei der persönlichen Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L, T:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten)
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten), soweit nicht bereits vorgelegt
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten), soweit nicht bereits vorgelegt
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
- aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
- ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
Fahrberechtigung B96:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung "Fahrerschulung" nach Anlage 7a zur FeV
Fahrberechtigung B196:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung "Fahrerschulung" nach Anlage 7b zur FeV
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
- 38,80 Euro (ohne Probezeit)
- 39,60 Euro (mit Probezeit)
- zuzüglich ca. 5,00 Euro Gemeindegebühren
- ggf. zuzüglich 13,00 Euro für erweitertes, behördliches Führungszeugnis
- ggf. zuzüglich 13,00 Euro für Europäisches Führungszeugnis
- ggf. zuzüglich 28,60 Euro für Eintragung der Berechtigung als Berufskraftfahrer (Schlüsselzahl 95)
38,60 Euro für Eintragung der Berechtigung B96 oder B196 (ggf. zuzüglich Gemeindegebühr)
Die Bearbeitungszeit beträgt:
- ca. 6-8 Wochen (bei Antragstellung vor Ort [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] bzw. über die Gemeinde)
- max. 4 Wochen (bei Online-Antragstellung)
Die Antragstellung sollte online erfolgen (siehe "Online beantragen"). Sie können die Antragstellung jedoch auch über Ihre Wohnsitzgemeinde oder die Fahrschule persönlich vornehmen. Eine direkte Abgabe des Antrags bei der Führerscheinstelle ist ebenso möglich [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung].
Die Abholung des Führerscheins [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Erteilung einer Fahrerlaubnis ONLINE beantragen:
Sie haben die Möglichkeit, den Erteilung einer Fahrerlaubnis online beantragen.
Erteilung einer Fahrerlaubnis mit BF17 ONLINE beantragen:
Sie haben die Möglichkeit, den Erteilung einer Fahrerlaubnis mit BF17 online beantragen.
Erteilung und Verlängerung einer Lkw- / Bus-Fahrerlaubnis ONLINE beantragen:
Sie haben die Möglichkeit, den Erteilung und Verlängerung einer Lkw- / Bus-Fahrerlaubnis online beantragen.
Wichtiger Hinweis: Zum Öffnen des Online-Formulars muß JAVA installiert sein. Sicherheitsabfragen bitte bejahen, damit das Formular in Ihrem Browser vollständig geladen werden kann.
Ausführliche Informationen zu unseren elektronischen Formularen finden Sie auf der Seite Hilfe.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise auf den Seiten 1 und 2 des Formulars.
- Erteilung einer Fahrerlaubnis online beantragen (Online-Antrag)
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge (kein Online-Antrag)
- Erteilung einer Fahrerlaubnis mit BF17 online beantragen (Online-Antrag)
- Begleitetes Fahren ab 17 - Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (kein Online-Antrag)
- Erteilung und Verlängerung einer Lkw- / Bus-Fahrerlaubnis online beantragen (Online-Antrag)
- Führerschein - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Führerschein - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
vorläufig nicht digital ausfüllbares PDF
- Führerschein - Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
vorläufig nicht digital ausfüllbares PDF
- Vollmacht zur Vorlage bei der Führerscheinstelle
- Unterschrift und biometrisches Foto zum Fahrerlaubnisantrag (PDF)
- Flyer: Präventionskampagne Alkohol, Drogen, Straftaten beim Fahren (PDF, nicht barrierefrei)
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-3000 |
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Fax: | 089 / 6221-3128 |
E-Mail: | fahrerlaubnis@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Anfahrtsbeschreibung Grasbrunn-Neukeferloh
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 30.12.2020 aktualisiert.