Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Grundsicherung für Arbeitssuchende beantragen
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende umfasst Leistungen für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.
Sie können online einen Termin anfragen. Klicken Sie hierzu unterhalb auf Kontaktinformationen.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)?
Erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, erhalten Arbeitslosengeld II. Ihre nicht erwerbsfähigen Familienangehörigen erhalten Sozialgeld. Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und die besondere persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben. Erwerbsfähig ist, wer in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Die Grundsicherung für Erwerbsfähige umfasst im Wesentlichen die Kosten der Unterkunft und sog. Regelleistungen, die den täglichen Bedarf wie z. B. die Kosten für Lebensmittel, Fahrkarten, Strom, Hygieneartikel abdecken sollen. Genauere Informationen finden Sie in dem unten stehenden Merkblatt "Wichtige Informationen für alle, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) in Anspruch nehmen wollen".
Der Bezug von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende ist mit der Verpflichtung jedes Leistungsberechtigten verbunden, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen.
Für die Erstantragstellung bitten wir Sie, folgende notwendige Antragsunterlagen für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Diese Antragsunterlagen finden Sie unter "Formulare und Merkblätter":
- Hauptantrag mit Deckblatt
- Anlage zur Einkommens- und Vermögenserklärung
- Formblatt Vermögensgrenzen
- Merkblatt Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen (wenn Sie privat versichert sind)
In Kopie reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Personalausweis oder Reisepass (Geburtsurkunde bei Kindern ohne eigenen Ausweis)
- Aufenthaltsstatus (z. B. Freizügigkeitsbescheinigung), falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- Nachweis über eine Bankverbindung (in der Regel eine EC-Karte)
- Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse
- Sozialversicherungsausweis / Rentenversicherungsnummer
- Aktueller oder früherer Leistungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit mit Kundennummer
- Mietvertrag einschließlich aller aktuellen Nebenkosten (Heizung, Strom etc.)
- Arbeitsvertrag und aktuelle Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate
- Nachweis über Kindergeld / Unterhalt
- Aktuelle Kontoauszüge aller Ihrer Girokonten der letzten 3 Monate
- Aktueller Vermögensnachweis (Guthaben auf Sparbüchern, Lebensversicherungen, Riester-Renten, Kfz, Immobilien etc.)
- Lebenslauf
Bei diesen Unterlagen handelt es sich um eine Aufzählung der grundsätzlich erforderlichen Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein können, um eine abschließende Entscheidung treffen zu können. Diese weiteren Unterlagen werden von Ihrer/m zuständigen Sachbearbeiter*in zeitnah nachgefordert.
Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Sollten Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende neu beantragen wollen, bitten wir Sie, einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Jobcenter zu vereinbaren, da die Erstantragstellung mit einem individuellen Beratungs- und Unterstützungsangebot verbunden ist.
Fragen Sie hier online einen Termin beim Jobcenter an: Termin online vereinbaren
Den Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (SGB II) finden Sie unterhalb im Bereich "Formulare und Merkblätter".
- Wichtige Informationen zu Ihrem Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) für die Zeit von 01.03.2020 bis 31.03.2021 (PDF)
- Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (einschließlich Einkommens- und Vermögenserklärung) (PDF)
- Antrag auf Weitergewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (SGB II)
- Merkblatt des Jobcenters Landkreis München (PDF)
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Anfahrt
Anfahrtsbeschreibung zum Mariahilfplatz
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.11.2020 aktualisiert.