Heilpraktikerüberprüfung (Schritt II)

Die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Bedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt.

Für umfangreiche Informationen bezüglich der Tätigkeit als Heilpraktiker klicken Sie bitte durch folgende Dienstleistungen in dieser Reihenfolge:

  1. Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I)
  2. Heilpraktikerüberprüfung (Schritt II)
  3. Anmeldung von Heilberufen (für Heilpraktiker Schritt III)

Das Sachgebiet Gesundheitsschutz, Gesundheitsberichterstattung, Kinder- und Jugendgesundheitspflege im Landratsamt München führt die Heilpraktikerüberprüfungen zentral für ganz Oberbayern durch; ausgenommen Stadt München

Prüfungstermine:
Der schriftliche Teil der Überprüfung wird in Bayern einheitlich durchgeführt, und zwar jeweils am dritten Mittwoch im März sowie am zweiten Mittwoch im Oktober.

Eine Einladung zum schriftlichen Überprüfungsteil erhalten Sie ca. 3 Wochen vor dem jeweiligen Überprüfungstermin.

Der Lösungsschlüssel für die schriftliche Überprüfung wird jeweils ca. 10 Tage nach der schriftlichen Überprüfung auf unserer Webseite eingestellt.

Der mündliche Teil der Überprüfung findet nach der schriftlichen Überprüfung statt. Die Termine für die mündliche Überprüfung können erst nach der schriftlichen Überprüfung geplant werden. Eine Einladung zur mündlichen Überprüfung wird Ihnen rechtzeitig zugestellt. Die mündliche Überprüfungen beginnen in der Regel ca. vier Wochen nach der schriftlichen Überprüfung.

Anträge auf Akteneinsicht sind bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde/Landratsamt zu stellen. Ein Anspruch auf Akteneinsicht steht nach Art. 29 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) nur den Beteiligten am eingeleiteten, noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren zu (bis spätestens zum Ablauf der Widerspruchsfrist bzw. 4 Wochen nach Mitteilung des Ergebnisses der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde!).

Bitte lesen Sie unser ausführliches Merkblatt (siehe unten)

Sie stellen Ihren Antrag bei der für den Ort Ihrer künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständigen Verwaltungsbehörde.

Die Antragstellung für den Landkreis München erfolgt nicht direkt im Sachgebiet Gesundheitsschutz, Gesundheitsberichterstattung, Kinder- und Jugendgesundheitspflege, sondern im Sachgebiet Gewerberecht, Gesundheitsrecht, Recht im Veterinärwesen und Lebensmittelrecht.

Näheres finden Sie unter "Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I)", siehe rechts unter Weitere Dienstleistungen.

  • Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz, BGB1 III 2122-2) samt Durchführungsverordnung (BGB1 III 2122-2-1)
  • Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes bedarf der Erlaubnis, "wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will. Ausübung der Heilkunde ist dabei jede berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird."
  • Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Kosten für die Überprüfung (Stand 1.3.2025):

  • Schriftliche Überprüfung  250,00 Euro
  • Mündlich-praktische Überprüfung 250,00 Euro
  • Aufwandsentschädigung für Beisitzer ca. 140,00 - 180,00 Euro
  • Nichtteilnahme / Terminabsage oder Rücktritt (schriftlich/mündlich) jeweils: 150,00 Euro
  • Auslagen Prüfungsfragen (schriftlich): 60,00 Euro
  • Auslagen Postzustellung (Einladungsschreiben, Kostenbescheid etc. ) jeweils  3,07 Euro

Die Kostenrechnung erfolgt nach Abschluss der Überprüfung durch das Landratsamt München, Sachgebiet Gesundheitsschutz, Gesundheitsberichterstattung, Kinder- und Jugendgesundheitspflege. Zusätzlich werden noch Gebühren und Auslagen für die Bescheiderteilung durch das jeweils für Sie örtlich zuständige Landratsamt erhoben.

Terminabsagen zur schriftlichen Überprüfung sind ab 31. Januar (Überprüfung März) bzw. 31. August (Überprüfung Oktober) kostenpflichtig.

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Frau Menzel
Ansprechperson

Telefon:

089 / 6221-1141

Fax:

089 / 6221 44-1141

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N 0.04

Bereich:

3.2.1.1

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Anschrift

Landratsamt München
Sachgebiet 3.2.1.1 - Gesundheitsschutz
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-1000
Fax: 089 6221-1164
E-Mail: gesundheitswesen@lra-m.bayern.de

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

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    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 04.04.2025. aktualisiert.