Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Hilfe in besonderen Lebenslagen beantragen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen dient der Abdeckung eines besonderen Bedarfs, der beispielsweise durch Krankheit, Behinderung oder Alter entstanden ist.
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen dient der Abdeckung eines besonderen Bedarfs, der beispielsweise durch Krankheit, Behinderung oder Alter entstanden ist.
Es gibt hierbei folgende Hilfearten:
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Hilfe zum Aufbau oder Sicherung der Lebensgrundlage
Für die Eingliederungshilfe für Behinderte ist seit dem 01.01.2009 der Bezirk Oberbayern zuständig: Bezirk Oberbayern, Prinzregentenstr. 14, 80538 München, Tel. 089 / 2198-01
Auch bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen findet eine Einkommens- und Vermögensüberprüfung statt. Die Berechnung richtet sich jeweils nach der Hilfeart.
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Da Sozialhilfeleistungen nicht für die Vergangenheit und auch nicht zur Abdeckung von Schulden geleistet werden, ist es wichtig zu wissen, dass Sozialhilfeleistungen immer erst ab Bekanntwerden der Notlage beim Sozialhilfeträger bewilligt werden können.
Anträge sollten daher möglichst bald und am besten schriftlich gestellt werden. Wenn es eilt, kann vorweg natürlich auch ein telefonischer Antrag gestellt werden. Antragsformulare liegen auch in den Rathäusern Ihrer Gemeinde auf. Dort ist man Ihnen auch gerne beim Ausfüllen behilflich und informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen.
Selbstverständlich können Sie sich auch vorab im Landratsamt München beraten lassen. Das Landratsamt München bietet im Sozialhilfeamt die Möglichkeit der Terminvereinbarung an. Wir bitten Sie aus diesem Grund, telefonisch einen Termin mit Ihrem Ansprechpartner zu vereinbaren.
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe / SGB XII
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe / SGB XII (verkürzt für Hilfe nach §§ 67, 68 SGB XII)
- Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe / SGB XII (verkürzt für Frauenhausbewohnerinnen)
- Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten (Sozialhilfe)
gemäß § 74 SGB XII
- Fragebogen zur Überprüfung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse (Weitergewährungsantrag)
- Sozialhilfe im Rahmen der Sozialen Sicherung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihren Ansprechpartner finden
Buchstaben A - Kor
Ansprechpartnerin
Frau Athanasiou
Buchstaben Kos - Z
Ansprechpartnerin
Frau Hicker
Altenheime A - Z
Ansprechpartnerin
Frau Athanasiou
Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.3 - Soziales
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2833 |
E-Mail: | sozialhilfe@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 06.10.2020 aktualisiert.