Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Kindertageseinrichtung - Laufender Betrieb, Betriebskostenförderung, Personal
Sie betreiben eine Kindertageseinrichtung im Landkreis München und haben Fragen zur Betriebskostenförderung? Ihnen fällt kurzfristig Personal aus und Sie wissen nicht, wie Sie dies auffangen können? Sie haben Fragen zur Einschätzung der Qualifikation ihres pädagogischen Personals? Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.
Um als Träger einer Kindertageseinrichtung einen Anspruch auf anteilige Betriebskostenförderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz zu erhalten, müssen verschiedene Fördervoraussetzungen (z.B. gültige Betriebserlaubnis, Pädagogische Konzeption, personelle Mindestvoraussetzungen) eingehalten werden. Die Höhe der Förderung, die in Bayern kindbezogen erfolgt, ist abhängig von den Buchungszeiten und den individuellen Förderbedarfen der betreuten Kinder.
Die Betriebskostenförderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreungsgesetz erfolgt über das vom Freistaat Bayern kostenfrei zur Verfügung gestellte Online-Abrechnungsprogramm KiBiG.web. Gerne beraten wir Sie im persönlichen Gespräch umfassend zum Förderanspruch und –verfahren, zu den personellen Mindestvorgaben, den Fördervoraussetzungen oder zur Bedienung des KiBiG.web und beantworten Ihre Fragen.
Um sicherzustellen, dass die Betriebskostenförderung korrekt beantragt und bewilligt wurde, verpflichtet uns der Gesetzgeber stichprobenartig Belegprüfungen in den Kindertageseinrichtungen durchzuführen.
Ebenfalls sind wir als Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen Ansprechpartner bei Fragen und Problemen, die nicht im Dialog zwischen Eltern, pädagogischem Personal der Kindertageseinrichtung, Träger und Sitzgemeinde der Kindertageseinrichtung gelöst werden können. Generell besteht für Sie als Träger einer Kindertageseinrichtung die Verpflichtung, sich in allen Fällen, die geeignet sind, das Wohl der betreuten Kinder zu beeinträchtigen, unverzüglich bei uns zu melden. Neben baulichen Gefährdungen (z.B. Wasserschaden) können dies beispielsweise Personalausfälle, Grenzverletzungen des pädagogischen Personals oder ansteckende Krankheiten in der Einrichtung sein. Wir unterstützen Sie beim Umgang mit solchen Situationen.
Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber, dass Sie uns als Träger einer Kindertageseinrichtung alle Veränderungen innerhalb des pädagogischen Teams mitteilen. Sollten Sie planen, Personal einzustellen, dass nicht über die generelle fachliche Eignung als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft verfügt, können Sie bei uns eine Personalzustimmung beantragen. Bitte nutzen Sie hierfür das unter Formulare / Merkblätter hinterlegte Antragsformular. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.
- § 47 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII)
- Art. 18, 19, 21 - 26 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
- §§ 15 - 17, 19 - 27 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (AVBayKiBiG)
Für eine individuelle Beratung oder zur Klärung Ihrer Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.
- Finanzierung Kindertagesbetreuung
Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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Anschrift
Landratsamt München
Referat 2.1 - Kinder, Jugend und Familie
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 / 6221-0 |
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Fax: | 089 / 6221-2496 |
E-Mail: | kreisjugendamt@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 22.10.2020 aktualisiert.