Corona-Hinweis
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, kurz Fleischbeschau, handelt es sich um eine amtliche Untersuchung vor und nach der Schlachtung von Tieren, wenn das Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist. Wer ohne die erforderliche Untersuchung ein Tier schlachtet oder Fleisch in Verkehr bringt, macht sich strafbar.
Bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, kurz Fleischbeschau, handelt es sich um eine amtliche Untersuchung vor und nach der Schlachtung von Tieren, wenn das Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist. Dies gilt für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, andere Paarhufer, Pferde, andere Einhufer und Kaninchen.
Im Rahmen der Fleischbeschau werden auch die gesetzlich vorgeschriebenen BSE-Tests durchgeführt.
Jeder, der eines der genannten Tiere schlachten will, muss sich vor der Schlachtung an den zuständigen amtlichen Tierarzt wenden, damit die vorgeschriebene Untersuchung vor und nach der Schlachtung durchgeführt werden kann. Dies gilt auch bei Hausschlachtungen.
Die Zuständigkeitsbereiche der amtlichen Tierärzte im Landkreis München haben wir in einem Merkblatt zusammengefasst.
Wer ohne die erforderliche Untersuchung ein Tier schlachtet oder Fleisch in Verkehr bringt, handelt strafbar und muss mit Freiheitsentzug bis zu 3 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 5 Jahren rechnen.
- EU-Verordnungen VO (EG) 853/2004, VO (EG) 854/2004
- Fleischhygienegesetz (FlHG)
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
- Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
Die Kosten für die Fleischbeschau betragen von 0,50 Euro bis 50,00 Euro pro Tier.
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Vollzug / Rechtsfragen - gesamter Landkreis München
Ansprechpartnerin
Frau Rieger
Untersuchung - Aschheim
amtliche Tierärztin
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Untersuchung - Aying (gewerbliche Schlachtungen)
amtlicher Tierarzt
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Untersuchung - Aying (sonstige Schlachtungen)
amtlicher Tierarzt
Herr Dr. Heesen
Untersuchung - Baierbrunn
amtlicher Tierarzt
Herr Dr. Lovich
Untersuchung - Brunnthal
amtlicher Tierarzt
Herr Dr. Kunz
Untersuchung - Feldkirchen
amtliche Tierärztin
Frau Dr. Schuster
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amtliche Tierärztin
Frau Dr. Schuster
Untersuchung - Gräfelfing
amtlicher Tierarzt
Herr Dr. Kunz
Untersuchung - Grasbrunn
amtlicher Tierarzt
Herr Dr. Kunz
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amtlicher Tierarzt
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Untersuchung - Haar
amtliche Tierärztin
Frau Dr. Schuster
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amtlicher Tierarzt
Herr Dr. Kunz
Untersuchung - Hohenbrunn
amtlicher Tierarzt
Herr Dr. Kunz
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amtliche Tierärztin
Frau Dr. Schuster
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amtliche Tierärztin
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amtlicher Tierarzt
Herr Dr. Kunz
Untersuchung - Neuried
amtlicher Tierarzt
Herr Dr. Kunz
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amtlicher Tierarzt
Herr Dr. Kunz
Untersuchung - Oberschleißheim
amtliche Tierärztin
Frau Dr. Hegner
Untersuchung - Ottobrunn
amtlicher Tierarzt
Herr Dr. Kunz
Untersuchung - Planegg
amtlicher Tierarzt
Herr Dr. Kunz
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amtlicher Tierarzt
Herr Dr. Kunz
Untersuchung - Putzbrunn
amtlicher Tierarzt
Herr Dr. Kunz
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amtlicher Tierarzt
Herr Dr. Kunz
Untersuchung - Schäftlarn
Untersuchung - Straßlach-Dingharting
Untersuchung - Taufkirchen
amtlicher Tierarzt
Herr Dr. Kunz
Untersuchung - Unterföhring
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Untersuchung - Unterhaching
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Untersuchung - Unterschleißheim
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Frau Dr. Hegner
Untersuchung - gemeindefreie Gebiete
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Herr Dr. Kunz
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 06.03.2018 aktualisiert.