Fachbereich 4.3.1 - Kommunale Angelegenheiten und Wahlen, staatliche Rechnungsprüfung
Aufgaben der Organisationseinheit
Kommunalrecht, insbesondere Rechtsaufsicht und Rechtsberatung der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Zweckverbände, soweit sie der Rechtsaufsicht des LRA unterliegen und nicht andere Bereiche fachlich und sachlich zuständig sind (Kommunalaufsicht)
Normsetzungsverfahren allgemein sowie Satzungsprüfungen, soweit nicht andere Abteilungen fachlich und sachlich zuständig sind
Prüfung und Durchsetzung der Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Rechnungsprüfung
Beratung der Gemeinden bzgl. Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgeranträgen
Beratung der Gemeinden in beamten- und tarifrechtlichen Angelegenheiten
Disziplinarbehörde für Erste Bürgermeister und weitere Bürgermeister
Stiftungsaufsicht über nichtrechtsfähige Stiftungen und kommunalverwaltete Stiftungen (Art. 20 BayStG)
Genehmigung der Haushalte und Nachtragshaushalte der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Zweckverbände, soweit sie der Rechtsaufsicht des Landratsamtes unterliegen
Genehmigung von kreditähnlichen Rechtsgeschäften
Beratung der Gemeinden bei Spenden und Sponsoring
Anzeigeverfahren bei gemeindlichen Unternehmensgründungen
Widerspruchsbehörde für kommunale Abgaben, wie insbesondere Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Beiträge und Gebühren für leitungsgebundene Einrichtungen und Steuern
Finanz- und Zuschussverfahren nach Art. 10 ff. FAG und RzStrA
Gemeindefreie Gebiete und Gebietsänderungen
Wahlen (Landtags-, Bezirks-, Bundestags-, Europa- und Kommunalwahlen)
Volksbegehren und Volksentscheide sowie Bürgerbefragung
Abmarkungsgesetz, Feldgeschworene
VOB- und VOL-Angelegenheiten soweit die Landkreisgemeinden betreffend
Kfz-Zulassungsstelle vom 23. bis 28. Februar 2023 geschlossen
Wegen der Umstellung eines Fachverfahrens bleibt die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises München vom 23. Februar bis einschließlich 28. Februar 2023 geschlossen. Ab 1. März ist die Zulassungsstelle planmäßig wieder für Kunden geöffnet. Mehr dazu lesen Sie in unserer Pressemitteilung.
Hinweis
Das Landratsamt München ist für Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten persönlich sowie telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Es wird empfohlen, zu allen persönlichen Terminen eine FFP2-Maske zu tragen.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Viele Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine / Інформація для біженців з України