Internes Umweltmanagement

Der Kreisausschuss des Landkreises München hat mit Beschluss vom 23. November 1998 festgelegt, im Landratsamt München ein "EG-Öko-Audit" entsprechend den Vorgaben der "Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juli 1993" in Verbindung mit der nationalen Erweiterungsverordnung zum Umweltauditgesetz (UAG-ErwVO) vom 10.02.1998 durchzuführen.

Übergeordnetes Ziel ist dabei eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung, bei welcher die Verantwortung von Unternehmen und auch kommunalen Einrichtungen für den Schutz der Umwelt hervorgehoben wird.

Das "EG-Öko-Audit", im englischen als "EMAS" (Eco-Management and Audit Scheme) bezeichnet, beinhaltet die Erstellung von Umweltleitlinien, die Aufnahme und Analyse von umweltrelevanten Faktoren, die Entwicklung von Umweltzielen und deren Umsetzung in Umweltprogrammen, den Aufbau eines internen Umweltmanagements sowie die abschließende Erstellung einer Umwelterklärung (s. Abbildung, Quelle: eigene Darstellung nach European Commission 2016).

Umweltleitlinien, Umweltprüfung, Umweltziele, Umweltprogramm, Umwelterklärung und Validierung stellen die wesentlichen Bereiche dar. Die Umsetzung des Umweltmanagementsystems gemäß der EMAS-Verordnung wird regelmäßig von einem externen Gutachter überprüft (validiert). Die Ergebnisse der Überprüfung werden der Öffentlichkeit in der Umwelterklärung vorgestellt.

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