Landkreiswappen - Nutzung
Nutzungsbedingungen
Jede Nutzung des Wappens des Landkreises Münchens bedarf der vorherigen Genehmigung. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Pressestelle.
Alle Rechte an dem Wappen liegen beim Landkreis München.

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Das Sachgebiet Wohngeld, Bildung und Teilhabe ist am Mittwoch, den 14.10.2026, aufgrund einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an diesem Tag auch telefonisch nicht erreichbar.
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