Landkreiswappen - Nutzung
Nutzungsbedingungen
Jede Nutzung des Wappens des Landkreises Münchens bedarf der vorherigen Genehmigung. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Pressestelle.
Alle Rechte an dem Wappen liegen beim Landkreis München.
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Alle Rechte an dem Wappen liegen beim Landkreis München.
Hinweise, Anregungen und Verbesserungsvorschläge können Sie uns gerne über folgendes Formular mitteilen. Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten. Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.
Das Landratsamt München ist für Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Viele Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.
Mit Inkrafttreten der neuen AV Isolation am 13. April 2022 entfällt jegliche Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen. Sollten Sie eine Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes erhalten haben und sich aktuell noch in Quarantäne befinden, ist diese mit sofortiger Wirkung beendet.
Informationen zum richtigen Verhalten und gesundheitliche Ratschläge finden Sie unter Coronavirus sowie unter www.lgl.bayern.de.