Landkreiswappen - Nutzung
Nutzungsbedingungen
Jede Nutzung des Wappens des Landkreises Münchens bedarf der vorherigen Genehmigung. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Pressestelle.
Alle Rechte an dem Wappen liegen beim Landkreis München.

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Die Reservierung und Ausgabe der MU-Kennzeichen wird ab dem Vormittag des 19. Januar 2026 möglich sein. Aktuell können noch keine Wunschkennzeichen mit den Buchstaben "MU" reserviert werden. Entsprechende telefonische oder schriftliche Anfragen können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht bearbeitet werden.
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