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Dienstleistung 

Fahrerlaubnis erweitern

… zu einer schon vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen zusätzlich erwerben wollen (z. B. für…

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Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge beantragen

… Einheiten des Katastrophenschutzes können durch die Führerscheinstelle unter erleichterten Bedingungen eine…

Dienstleistung 

Namensänderung in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen

Sie haben Ihren Namen geändert? Die Änderung Ihres Namens müssen Sie in Ihren Fahrzeugdokumenten umgehend vornehmen lassen. Per Post beantragen

Dienstleistung 

Ausländische Fahrerlaubnis umschreiben

Wenn Sie vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie noch sechs Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse). Eine

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Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeugexport beantragen

Sie möchten ein Fahrzeug zum dauerhaften Verbleib ins Ausland überführen? Dafür können Sie ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) beantragen, welches maximal für ein Jahr zugeteilt werden

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Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungsbescheinigung zulassen

Sie möchten ein Neufahrzeug mit einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zulassen? Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag bequem von zu Hause aus und sparen dabei Zeit und

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LandkreisPass

Sie können mit dem LandkreisPass die IsarCard S erwerben. Die IsarCard S ist eine Fahrkarte für den ganzen Kalendermonat und gilt werktags von 9 Uhr bis 6 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags.

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Berufskraftfahrer-Qualifikation

Lkw- oder Busfahrer, die im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr tätig sind, benötigen in der Regel einen Nachweis über die Qualifikation (Grundqualifikation und Weiterbildung) nach dem

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Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Landkreises bekanntgeben

Sie sind im Landkreis München umgezogen? Die Änderung Ihrer Adresse müssen Sie in Ihren Fahrzeugdokumenten umgehend vornehmen lassen. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag bequem von zu Hause aus

Dienstleistung 

Begleitetes Fahren mit 17

Die Fahrberechtigung für PKWs kann unter Auflagen bereits mit 17 Jahren erworben werden. Damit dürfen Sie im Inland bis zu Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson

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