Führerschein in EU-Kartenführerschein umtauschen
…Sie können Ihren grauen oder rosa Papierführerschein oder einen unbefristeten, deutschen Scheckkarten-Führerschein (vor…
Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen
Sie haben ein noch zugelassenes Fahrzeug erworben, das bisher außerhalb des Landkreises München angemeldet war. Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.
Eine
Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug zulassen
Sie haben ein abgemeldetes Fahrzeug gekauft und wollen dies auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis München zulassen. Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.
Eine
Fabrikneues Fahrzeug mit deutscher Zulassungsbescheinigung zulassen
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug mit deutschen Fahrzeugpapieren zum ersten Mal zum Vekehr zulassen? Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.
Eine
Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeugexport beantragen
Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen). Diese Ausfuhrzulassung kann maximal für ein Jahr erteilt werden und
Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen
Das Fahrzeug war außer Betrieb gesetzt und wird wieder auf denselben Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz im Landkreis München zugelassen. Gerne erhalten Sie auf Wunsch auch ein neues Kennzeichen.
Eine
Gebrauchtfahrzeug aus einem Drittstaat zulassen
Sie möchten ein Gebrauchtfahrzeug zulassen, das Sie in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben. Hier
Gebrauchtfahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen
Sie möchten ein Gebrauchtfahrzeug zulassen, das Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums erworben haben. Hier finden Sie
Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden
Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in den Landkreis München gezogen. Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Ummeldung. Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie behalten.
Für
Importiertes fabrikneues Fahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug zulassen, dass Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben? Hier