Bauen - isolierte Befreiung vom Bebauungsplan
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans widerspricht, können Sie eine Befreiung beantragen.
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Bauen - Teilbaugenehmigung
Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab
Bauen - Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
Sie können Ihre Baugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.
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Bauen - Vorbescheid
Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende
Bauen am Gewässer
… kann dafür…
Bauen im Grundwasser
Wenn Sie im Grundwasser bauen wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis (Bauwasserhaltung).
Bauen im Überschwemmungsgebiet
Im Landkreis München sind die Gebiete entlang der Würm, der Isar und des Hachinger Bachs als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. In diesen Überschwemmungsgebieten gelten Verbote, z.B. für die
Baumbestandspläne und Freiflächengestaltungspläne im Baugenehmigungsverfahren
Zu Bauanträgen für Sonderbauten und einigen Bauanträgen, die im vereinfachten Verfahren zu prüfen sind, sind ein Freiflächengestaltungsplan und ein Baumbestandsplan einzureichen. Mehr Informationen
Baumschutz auf Baustellen sowie weitere grünordnerische Belange
Durch regelmäßige Kontrollen werden die in der Baugenehmigung beauflagten Maßnahmen (Schutz der vorhandenen Bäume, Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern, Art/Umfang der befestigten Flächen)

