Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient – Vorbescheid
Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere…
Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient - Teilbaugenehmigung
Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des…
Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient - Genehmigung
Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.
Bauantrag
Baubeginnsanzeige
Leistungen der Kriegsopferfürsorge
Die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Kriegsbeschädigung…
Ehrenamtlicher Kreisarchivpfleger für den Landkreis München
Aufgaben der LeitungUnterstützung und Beratung der Archivarinnen und Archivare beim Aufbau eines KommunalarchivsSichtung und Auswahl des vorhandenen Materials von Städten und Gemeinden des…
Ehrenamtlicher Kreisvolksmusikpfleger für den Landkreis München
Aufgaben der LeitungErfassung des Lied- und Spielgutes im Landkreis MünchenHilfestellung und Betreuung für Sänger und Musikanten mit Leihinstrumenten, Noten und MusiksätzenArchivierung von Noten und…
Ehrenamtlicher Kreisdenkmalpfleger für den Landkreis München
Aufgaben der LeitungAllgemeine Denkmalpflege und insbesondere BaudenkmalpflegeAnsprechpartner für die Kommunen des Landkreises MünchenAnsprechpartner für Bürger und Bürgerinnen des Landkreises mit…
Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot und der Ferienreiseverordnung
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 00:00 bis 22:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. In der Zeit vom…
Veranstaltungen auf Straßengrund / Drehgenehmigung anmelden
Wenn Sie Wege, Straßen oder Plätze für Veranstaltungen oder Filmaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

