Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (ohne Ausbau, z.B. Erkundungsbohrungen)
Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher…
Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (mit Ausbau, z.B. Brunnen, Grundwassermessstellen)
Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher…
Bauen im Grundwasser
Wenn Sie im Grundwasser bauen wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis (Bauwasserhaltung).
Bauen am Gewässer
Wenn Sie eine Anlage (z.B. Gebäude, Brücke, Leitungsanlagen, etc.) in, an, über oder unter Gewässern errichten, ändern oder beseitigen wollen, kann dafür eine wasserrechtliche Genehmigung…
Amtsblatt_32_2023.pdf
AMTSBLATT DES LANDKREISES MÜNCHEN Nr. 32 / 2305 - 2307 · Mittwoch, 27. September 2023 www.landkreis-muenchen.de Inhalt, Nr. 32/2023 Grundstück: Gemarkung Taufkirchen Fl.Nr. 500/444 Bauort: 82024…
Amtsblatt 32/2023

Inhalt:
Sitzung des Sozialausschusses am Mittwoch, den 04.10.2023, 14:00 Uhr Vollzug der Baugesetze
Einleitgenehmigung in einen öffentlichen Kanal beantragen
Wenn ein Gewerbebetrieb Abwasser in den öffentlichen Kanal einleiten will, wird in bestimmten Fällen eine Einleitgenehmigung nach den Wassergesetzen benötigt.
Organisation und Pflege der Schulwegpläne
Das Landratsamt München ist Herausgeber der Schulwegpläne. Diese kindgerechten Broschüren enthalten Tipps für den täglichen Schulweg und zeigen Gefahrenstellen auf.
Übertragung von Niederlassungserlaubnissen sowie Neuausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose
Sofern Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und eines neuen Reisepasses sind, sollten Sie sich die Niederlassungserlaubnis "übertragen" lassen. Dies bedeutet, dass auf der…
Vorübergehende Verwendung von Räumen als Versammlungsraum anzeigen
Sollen Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern vorübergehend in Räumen durchgeführt werden, die nicht als Versammlungsräume genehmigt sind, ist dies dem Landratsamt München rechtzeitig anzuzeigen.