Heilpraktikerüberprüfung (Schritt II)
Die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis setzt die Erfüllung bestimmter Bedingungen des Antragstellers voraus, darunter auch eine Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt.
Infektionsschutz: Überwachung der Hygiene von Bädern und Badeseen
Das staatliche Gesundheitsamt überwacht die Badeseen sowie die öffentlichen und gewerblichen Bäder in hygienischer Hinsicht.
Infektionsschutz: Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Altenheimen etc.
Gemäß der bayerischen Zuständigkeitsverordnung ist das Gesundheitsamt für die Überwachung und Kontrolle der Infektionshygiene in den Gemeinschaftseinrichtungen des Landkreises verantwortlich.
Nutzen
Infektionsschutz: Belehrung für die Tätigkeit im Lebensmittelbereich
Wer gewerbsmäßig direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat oder in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist, braucht vor Antritt seiner Tätigkeit eine Belehrung
Trinkwasserhygiene
…Hier erhalten Sie aktuelle Informationen und Hinweise rund um das Thema…
Beratung zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten
Für Fragen und Auskünfte zu Infektionskrankheiten stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes beratend und informierend zur Verfügung.
Landkreis Augsburg startet Bewerbung als Modellregion für Digitalisierung und Bürokratieabbau
Vorzeigeprojekt für digitale Verwaltung soll bundesweit Maßstäbe setzen
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Berufsaufsicht über Heilberufe
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