Geschäftsstelle des Kreisbrandrates
Geschäftsstelle des Kreisbrandrates
Die Geschäftsstelle des Kreisbrandrates ist der Ansprechpartner für alle Feuerwehren und Gemeinden im Landkreis München. Hier werden u.a. alle Lehrgänge der rund…
Geschichte der Kreisfachberatung
Geschichte der Kreisfachberatung
Die Kreisfachberatung von einst bis heute
Die Entwicklung des Fachberaterwesens nahm ihren Anfang bei den Baumwärtern. Zu ihren Aufgaben gehörte es, die Obstbäume…
Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)
Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)
Landschaftsteile, die für den Naturhaushalt von großer Bedeutung sind, aufgrund ihrer geringen Größe jedoch nicht die Voraussetzungen für die Ausweisung eines…
Gesetzlicher Auftrag
Gesetzlicher Auftrag
Aus heutiger Perspektive ist es nahezu unvorstellbar, dass die Frauen in Deutschland erst nach langen Kämpfen 1918 das Wahlrecht erhielten. Das Frauenwahlrecht war ein wichtiger…
Gesundheit
Gesundheit
Des Menschen höchstes Gut liegt dem Landkreis sehr am Herzen. Wenn Ihnen die Gesundheit anderer Menschen auch wichtig ist und Sie dies zu Ihrer Profession machen möchten, finden Sie auf…
Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung
Gesundheitsförderung zielt darauf ab allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu…
Gesundheitsgefahren durch Zeckenstiche
Gesundheitsgefahren durch Zeckenstiche
Bayern ist fast flächendeckend als FSME-Risikogebiet eingestuft. Auch der Landkreis München zählt dazu. Zecken gehören zu den blutsaugenden Parasiten, die…
Gewässer herstellen oder umgestalten
Wenn Sie ein Gewässer oder seine Ufer herstellen, wesentlich umgestalten oder beseitigen möchten, benötigen Sie eine Planfeststellung.
Gewerbeuntersagung
Gewerbeuntersagung
Die Ausübung eines Gewerbes kann von der zuständigen Behörde untersagt werden, wenn
der Gewerbetreibende unzuverlässig ist die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit oder…
Gewerbliche und gemeinnützige Abfallsammlungen anzeigen
Alle gewerblichen sowie gemeinnützigen Sammlungen von Abfällen müssen spätestens drei Monate vor ihrer beabsichtigten Aufnahme beim Landratsamt München angezeigt werden.
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