Ombudsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien

Ombusstelle des Landratsamts München eingestellt

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Ombudsstelle des Landratsamts München stellt nach Ablauf der Projektlaufzeit ihre Arbeit zum 31.12.2025 ein. Anfragen an diese Ombudsstelle können daher nicht mehr eingereicht werden.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Landesombudsstelle des Bayerischen Landesjugendamts (ab Ende Dezember 2025 verfügbar) oder per Mail ab dem 02.01.2026 an info [at] landesombudsstelle.bayern.de###EMAIL###.

Eine gute erste Unterstützung bieten zudem die FAQs des Bundesnetzwerks Ombudschaft und die Erkenntnisse aus dem Modellprojekt Ombudschaftswesen in Bayern.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Was macht eine Ombudsstelle?

Eine Ombudsperson oder Ombudsstelle hilft Bürgerinnen und Bürgern ihre Rechte gegenüber Behörden wahrzunehmen.

Junge Menschen und ihre Familien haben das Recht, sich bei Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe an unabhängige Ombudsstellen zu wenden. Dieses Recht auf Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe ist seit Juni 2021 mit dem § 9a SGB VIII bundesgesetzlich verankert.

Die Ombudsstelle im Landratsamt München hat diese Aufgabe bis zum Ende des Modellprojekts erfüllt. Ombudsstellen beraten unabhängig, lösungsorientiert, vertraulich und auf Wunsch anonym. In Konflikten unterstützen Sie fachlich fundiert die Interessen der Ratsuchenden, um zufriedenstellende Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Sie verfolgen dabei das Ziel, die Kommunikation zwischen den Fachkräften und den Familien zu fördern und die Mitwirkungsbereitschaft aufrecht zu erhalten, damit die beantragte bzw. notwendige und geeignete Hilfe auch wirksam ist. Ein fairer und lösungsorientierter Umgang mit Konflikten ist für Kinder und Jugendliche ein wichtiger Entwicklungsschritt. Sie setzen sich parteilich für die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen ein.