Kindertagespflege

Die Kindertagespflege stellt eine gleichwertige Betreuungsform für Kinder von null bis 14 Jahren zu den Kindertageseinrichtungen dar und ist ein fester Bestandteil der Betreuungslandschaft in den Kommunen des Landkreises München.

Sie findet in den Wohnräumen der Kindertagespflegeperson oder im Rahmen einer Großtagespflege (Zusammenschluss von zwei, max. drei Kindertagespflegepersonen) in angemieteten und geeigneten Räumen statt.

Vor allem in den ersten Lebensjahren bietet sie eine individuelle und familiennahe Betreuung durch eine feste Betreuungsperson.

Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan und das bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz bilden hierbei die Grundlage der pädagogischen Arbeit.

Max. 5 Kinder können von einer Kindertagespflegeperson gleichzeitig betreut werden. In einer Großtagespflege werden zwischen acht und max. 10 Kindern gleichzeitig betreut.

Bei Ausfall der Kindertagespflegeperson durch Krankheit wird eine Ersatzbetreuung durch eine gleichermaßen qualifizierte Kindertagespflegeperson gewährleistet, welche den Kindern bereits vertraut ist.

Kindertagespflegepersonen im Landkreis München müssen eine Qualifizierung in der Kindertagespflege mit mindestens 160 Unterrichtseinheiten (UE) nachweisen und jedes Jahr Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 UE sowie alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Die Eignung der Personen und der Räume werden vom Kreisjugendamt vor Beginn der Tätigkeit und währenddessen regelmäßig in Form von Hausbesuchen überprüft.

Im Folgenden sollen Eltern, sowie auch (zukünftige) Kindertagespflegepersonen einen Überblick über allgemeine Informationen, Zuständigkeiten und Wissenswertes rund um die Kindertagespflege erhalten.

Informationen für Eltern

Kindertagespflege ist die Betreuung durch eine qualifizierte Kindertagespflegeperson mit einer Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII, die Kinder außerhalb des elterlichen Haushalts betreut. Die Betreuung findet entweder in den Wohnräumen der Kindertagespflegeperson oder in eigens dafür angemieteten Räumlichkeiten statt.

Kindertagespflegepersonen bieten eine familiäre und individuelle Betreuung in kleineren Gruppen (bis zu 5 Kindern gleichzeitig) oder im Zusammenschluss mit weiteren Kindertagespflegepersonen (max. zu dritt) in einer Großtagespflege (bis zu 10 Kindern gleichzeitig) an. Durch pädagogische Aktivitäten, soziales Miteinander und Spiel fördern sie die Entwicklung der Kinder. Sie stehen im engen Austausch mit den Eltern, um den Bedürfnissen und Anforderungen der Kinder und Eltern gerecht zu werden.

Sollte die Kindertagespflegeperson einmal ausfallen, gibt es die Möglichkeit einer Ersatzbetreuung. Näheres ist im Konzept Ersatzbetreuung im Landkreis München beschrieben.

Die Betreuungskosten in der Kindertagespflege werden durch das Kreisjugendamt bezuschusst. Dazu muss ein entsprechender Förderantrag gestellt werden.  Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach den gebuchten Stunden und ist der Elternbeitragstabellezu entnehmen.

Können sich Eltern auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten für die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson nicht leisten, können diese auf Antrag ganz oder teilweise durch das Kreisjugendamt München übernommen werden.

Eine generelle Einkommensgrenze kann hierfür leider nicht genannt werden, da in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der individuell gegebenen wirtschaftlichen Verhältnisse (monatliches Einkommen einerseits und laufende monatliche Ausgaben / Belastungen andererseits) die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsberechnung vorzunehmen ist. Weitere Informationen finden Sie unter Kostenübernahme für Kinderbetreuung durch eine Tagespflegeperson beantragen.

Benötigen Sie persönliche Beratung zur Betreuung Ihres Kindes in der Kindertagespflege oder sind Sie bereits ganz gezielt auf der Suche nach einem Betreuungsplatz in der Kindertagespflege, dann wenden Sie sich entweder an einen Träger in Ihrer Kommune oder an Ihre jeweils zuständige Fachberatung des Kreisjugendamts.

Informationen für Interessierte an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson

Sie wohnen im Landkreis München und haben Interesse Kindertagespflegeperson zu werden?

Sie begleiten Kinder gerne in deren Entwicklung und suchen eine verantwortungsvolle und familienfreundliche Aufgabe?
Sie wünschen sich eine gute Vereinbarkeit von eigenen Kindern und Beruf?
Sie sind bereit, selbstständig tätig zu sein?
Sie können eine anregende und kindgerechte Umgebung bieten?
Sie sind bereit, einen Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson bei einem anerkannten Bildungsträger zu absolvieren?
Sie haben bereits eine pädagogische Ausbildung und wollen den Wiedereinstieg ins Berufsleben gestalten?

Dann könnte die Tätigkeit in der Kindertagespflege das Richtige für Sie sein!

Ausführliche Informationen und Beratung zu einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson erhalten Sie beim zuständigen Träger für Ihre Kommune oder bei Ihrer jeweils zuständigen Fachberatung des Kreisjugendamtes.

Welche Voraussetzungen muss ich für den Qualifizierungskurs mitbringen?

  • Mittelschulabschluss oder Berufsausbildung
  • gute Deutschkenntnisse, die mindestens dem europ. Referenzrahmen der Stufe B2 entsprechen
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Erstbelehrung nach § 43 IfSG
  • Ärztliche Bescheinigung für die Ausübung einer Tätigkeit in der Kindertagespflege
  • Einwilligung zur Abfrage bei der Allgemeinen Jugend- und Familienhilfe

Mein Weg zu einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson:

1. Beratungsgespräch über die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson

2. Eine Einschätzung vor Qualifizierung durch die zuständige Fachberatung.

3. Besuch der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung mit 160 Unterrichtseinheiten bei einem anerkannten Bildungsträger mit Praktikum. Der zweite Teil der Qualifizierung mit 140 UE wird tätigkeitsbegleitend besucht.
Sollten Sie bereits über eine fachpädagogische Ausbildung (staatlich anerkannte Erzieherin/Erzieher, Studium der Sozialpädagogik oder Kindheitspädagogik) verfügen, sind nur bestimmte Inhalte der Qualifizierung für Sie relevant.

4. Erfolgreiche Lernergebnisfeststellung zum Abschluss des Kurses.

5. Beantragung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII mit Abnahme der kindgerechten Räumlichkeiten für die Kindertagespflege bei Ihrer zuständigen Fachberatung. Für die Beantragung der Erlaubnis zur Kindertagespflege sind folgende Unterlagen einzureichen.

Welche Verdienstmöglichkeiten habe ich als Kindertagespflegeperson?

Bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von mindestens 10 Stunden ist eine öffentliche Förderung durch das Kreisjugendamt möglich. Selbiges gilt für eine Anschlussbetreuung (mindestens 5 Stunden) nach dem Besuch einer Kindertageseinrichtung oder Schule.

Die öffentliche Förderung umfasst:

  • die Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand
  • einen Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung
  • einen Qualifizierungszuschlag
  • die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung
  • die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Kindertagespflegeperson
  • die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Die Höhe der laufenden Geldleistung, die den leistungsgerechten Anerkennungsbetrag der Förderleistung durch die Pflegeperson und deren Sachaufwand betrifft, wird von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt.

Informationen für bereits tätige Kindertagespflegepersonen

Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben im Landkreis München als Kindertagespflegeperson tätig zu sein.

Für den Start und Aufbau Ihrer Kindertagespflegestelle im Landkreis München haben wir Ihnen wichtige Informationen in unserer Startermappe zusammengestellt.

Gerade in der Startphase Ihrer Kindertagespflegestelle ist eine enge Zusammenarbeit mit Ihrer zuständigen Fachberatung beim Träger in Ihrer Kommune oder im Kreisjugendamt hilfreich. Die für Sie verantwortliche Fachberatung im Kreisjugendamt finden Sie unter Tagespflege von Kindern.

Damit Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen können, jährlich mindestens 15 Unterrichtseinheiten Fortbildungen zu besuchen, erscheint jährlich ein Fortbildungskatalog mit verschiedenen Fortbildungsangeboten und thematischen Austauschtreffen. Diese werden vom Team Kindertagespflege organisiert und durchgeführt.

Alle zwei Jahre ist zudem ein Erste-Hilfe-Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu besuchen.

Die Qualifizierung setzt einen großen Schwerpunkt in die Theorie-Praxis-Verzahnung und bietet den angehenden Kindertagespflegepersonen einen optimalen Einstieg in die Tätigkeit auf Basis der Kompetenzorientierung.

 

 


Aufbau: Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Ein erfolgreicher Abschluss des ersten Teils ist Grundvoraussetzung, um mit Teil 2 beginnen zu können.


Dokumente zu "Informationen für Interessierte an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson"

Dokumente zu "Informationen für bereits tätige Kindertagespflegepersonen"