Finanzielle Anerkennung für denkmalpflegerische Leistungen

Im Landkreis München gibt es eine große Anzahl von denkmalgeschützten baulichen Objekten und ortsbildprägende Baustrukturen, die saniert und erhalten werden müssen. Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden erfordern einen erheblichen finanziellen und zeitlichen Mehraufwand durch die Eigentümer. Um diesen Bauwilligen, die sich auf denkmalgeschütztes Bauen einlassen, sowohl eine kleine finanzielle Unterstützung als auch Anerkennung für ihren Einsatz zukommen zu lassen, gewährt der Landkreis München eine finanzielle Anerkennung für denkmalpflegerische Leistungen. Über die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Gelder entscheidet der Kreisdenkmalpfleger Rolf Katzendobler, der sich im Vorfeld mit Fachkräften aus der Denkmalpflege berät. Die Gewichtung hinsichtlich der angemessenen Unterstützung wird im Rahmen aller im Kalenderjahr durchgeführten Vorhaben, für die ein Antrag bis Anfang November eines Jahres auf finanzielle Anerkennung vorliegt, vorgenommen.