Hier informieren wir Sie über einige gravierende Änderungen im Fahrerlaubnisbereich.
Bitte beachten Sie, dass diese nicht abschließend sind und nur eine Kurzinformation für Sie darstellt. Beachten Sie darüber hinaus die stets aktuellen Fassungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bzw. weiterer einschlägiger Gesetze im Fahrerlaubnisbereich.
Landratsamt am 25. Juni nur eingeschränkt erreichbar
Am 25. Juni ist das Landratsamt aufgrund eines Betriebsausflugs nur eingeschränkt erreichbar. Geschlossen sind an diesem Tag unter anderem Teile des Jugendamts, einzelne Sachgebiete im Bereich Soziales und Pflege, die Betreuungsstelle, die Zulassungsstelle sowie der Bereich Jagdrecht. Darüber hinaus kann es auch in weiteren Bereichen zu eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit kommen.