Hier informieren wir Sie über einige gravierende Änderungen im Fahrerlaubnisbereich. Bitte beachten Sie, dass diese nicht abschließend sind und nur eine Kurzinformation für Sie darstellt. Beachten Sie darüber hinaus die stets aktuellen Fassungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bzw. weiterer einschlägiger Gesetze im Fahrerlaubnisbereich.
Hinweise, Anregungen und Verbesserungsvorschläge können Sie uns gerne über folgendes Formular mitteilen. Bitte beachten Sie, dass Sie hierüber keine Rückantwort erhalten. Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an den zuständigen Fachbereich.
Das Landratsamt München ist für alle Bürgerinnen und Bürger zu den gewohnten Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Bitte klären Sie mit Ihrem Ansprechpartner, ob für Ihr Anliegen zusätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich ist und vereinbaren dann einen Termin. Nur eine Terminvereinbarung garantiert den Zugang in unserem Gebäude. Zu allen persönlichen Terminen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Den für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie innerhalb der jeweiligen Dienstleistung im Bereich Bürgerservice. Zahlreiche Anliegen können darüber hinaus direkt als Online-Dienstleistungen über unsere Website erledigt werden.