Kreisstraßen

Der Landkreis München ist gemäß dem Bayerischen Straßen und Wegegesetz der zuständige Baulastträger für die Kreisstraßen im Landkreis München. Das Sachgebiet Verkehrliche Infrastruktur im Landratsamt ist somit zuständig für die Verwaltung, den Neubau und Unterhalt von ca. 109 Kilometern Kreisstraßen, ca. 30 Kilometern Geh- und Radwegen und 28 Ingenieurbauwerken (Brücken, Durchlässe etc.) im Landkreis München.

Der Landkreis München hat die wesentlichen technischen Pflichten für die Kreisstraßenverwaltung sowie die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht im Wege einer Vereinbarung von 1959 an das Staatliches Bauamt Freising übertragen.

Seit 2016 übernimmt der Landkreis München wieder selbst Bauherrenaufgaben und übernimmt die Planung und den Neubau von Kreisstraßen, insbesondere von Radwege, Radschnellwege und Kreisverkehrsanlagen, einschließlich deren Projektleitung und Bauoberleitung.