Genehmigungsbescheide und Überwachungsberichte von IE-Anlagen / Überwachungsprogramm

An dieser Stelle kommt das Landratsamt als Immissionsschutzbehörde seinen nach der Industrieemissions-Richtlinie vorgeschriebenen Veröffentlichungs- und Bekanntgabepflichten nach. Die Veröffentlichungen erfolgen zeitweise und/oder werden regelmäßig aktualisiert.

Bekanntmachung von Unterlagen bei IE-Anlagen nach § 10 Abs. 8a BImSchG

Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

Bekanntmachung nach § 17 Abs. 1a BImSchG über eine vorgesehene nachträgliche Anordnung von Emissionsbegrenzungen bei IE-Anlagen

Derzeit keine nachträgliche Anordnung vorgesehen.

Bekanntgabe von Überwachungsberichten bei IE-Anlagen nach § 52a Abs. 5 BImSchG

2022