Überwachungsprogramm / Überwachungsberichte von IE-Abwasserbehandlungsanlagen

Gemäß §§ 8, 9 und 10 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen mit einer Genehmigung nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes München sicherstellen. Dieses Überwachungsprogramm wurde aus dem Überwachungsplan der Regierung von Oberbayern entwickelt. Dieser Überwachungsplan ist auf der Seite der Regierung von Oberbayern unter "Überwachungsplan der Regierung von Oberbayern für eigenständige IED-Abwasserbehandlungsanlagen" einsehbar.