Fachkräftesicherung im Landkreis München
Sie sind Unternehmer und suchen eine Fachkraft, die im Landkreis München ansässig werden soll? Wir unterstützen Sie hierbei!
Hinweis
Diese Informationen betreffen nicht das beschleunigte Fachkräfteverfahren gem. § 81a AufenthG. Wenn sich Ihre ausländische Fachkraft noch im Ausland befindet, empfehlen wir aufgrund der Engpässe in der Termin- und Visumsvergabe der deutschen Botschaften, dieses Verfahren zu betreiben. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Zuwanderung ausländischer Fachkräfte sowie bei der Zentrale Stellen für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF):
Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften - Regierung von Mittelfranken (bayern.de)
Die Ausländerbehörde des Landratsamts München unterstützt Sie bei dem aufenthaltsrechtlichen Prozess und der Einholung der Arbeitserlaubnis Ihrer Fachkraft. Der Erhalt einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis setzt voraus, dass der ausländische Hochschul- bzw. Berufsabschluss in Deutschland anerkannt ist.
Bitte beachten Sie, dass bei der Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verschiedene Institutionen beteiligt sind:
- Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses: Zuständige Kammer (IHK/HWK)
IHK für München und Oberbayern: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (ihk-muenchen.de)
HWK München: Berufsanerkennung (hwk-muenchen.de) - Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses: Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
- Aufenthalte: Zuständige Ausländerbehörde
- Arbeitserlaubnis: Bundesagentur für Arbeit -> Einholung der Entscheidung erfolgt über die Ausländerbehörde
Wir empfehlen, dass Sie im Voraus abklären, ob der Berufsabschluss oder die Berufsausbildung auch in Deutschland anerkannt wird. Über den Anerkennungsfinder Anerkennungs-Finder (anerkennung-in-deutschland.de) können Sie sich über die zuständige Anerkennungsbehörde zu dem ausländischen Berufsabschluss informieren. Eine Liste der reglementierten Berufe finden Sie unter Reglementierte Berufe - BERUFENET - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de).
Bezüglich des ausländischen Berufsabschlusses können Sie bei der IHK und der HWK bereits eine Voranfrage starten. Das erspart Ihnen im Nachhinein viel Aufwand!
Die Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses können Sie unter Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (kmk.org)überprüfen. Eine Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses kann bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (kmk.org) beantragt werden.
Quick-Check
Gerne können Sie bereits jetzt den Prozess zur Genehmigung der Aufenthaltserlaubnis starten und hierzu den nachfolgenden Quick-Check nutzen: