Aufenthalt von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen

Hier finden Sie Hinweise für EU-Bürger zu den Themen Freizügigkeit, Daueraufenthaltsrecht (Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts; Aufenthaltskarte; Daueraufenthaltskarte), Arbeitserlaubnis sowie Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde.

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Wichtige Information zum Thema BREXIT für alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen

Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich Großbritannien mit einem Austrittsabkommen aus der Europäischen Union aus. Während der im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangszeit bis Ende des Jahres 2020 werden britische Staatsangehörige und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen so behandelt, als wäre Großbritannien weiterhin Mitgliedstaat der Europäischen Union. Das bedeutet, dass die bisherigen Freizügigkeitsrechte (einschließlich der Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) bis Ende 2020 unverändert fortgelten. Dies gilt auch für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, welche im Jahr 2020 ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ins Bundesgebiet verlegen.

Die Ausländerbehörde des Landkreises München wird alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen in den nächsten Monaten mit einem Schreiben über das weitere Vorgehen und evtl. erforderliche Schritte informieren.

Für alle weiteren wichtigen Fragen können sich britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen jederzeit an die eingerichtete E-Mailadresse des Fachbereichs 4.6.1 Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht des Landratsamtes München wenden: brexit [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###class="link__mail" title="E-Mail schreiben"
Für wichtige Informationen darüber hinaus empfehlen wir Ihnen die Internetseite des britischen Konsulats in München: https://www.gov.uk/world/organisations/british-consulate-general-munich oder die Seite des Bundesinnenministeriums zum Thema BREXIT: https://www.bmi.bund.de

Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und deren Familienangehörige genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern. Dasselbe gilt für Staatsangehörige der restlichen EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein).

Eine Freizügigkeitsbescheinigung wird nicht mehr ausgestellt. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist als Nachweis ausreichend.

Bitte beachten Sie: Auch für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG).

Daueraufenthaltsrecht: Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts; Aufenthaltskarte; Daueraufenthaltskarte

Unionsbürger, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Ihnen kann zum Nachweis darüber eine Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts von der Ausländerbehörde ausgestellt werden.

Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers, welche selbst nicht Unionsbürger sind (Drittstaatler), benötigen grundsätzlich ein Einreisevisum. Die Ausländerbehörde im Landratsamt München stellt nach der Einreise als Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht eine Aufenthaltskarte aus.

Familienangehörigen, die sich seit fünf Jahren mit dem Unionsbürger ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, haben grundsätzlich das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Ihnen kann zum Nachweis darüber eine Daueraufenthaltskarte von der Ausländerbehörde ausgestellt werden.

Neuausstellung / Übertragung von Daueraufenthaltskarten

Besitzen Sie bereits eine Daueraufenthaltskarte als Familienangehöriger eines EU-Bürgers und erhalten einen neuen Pass, bitten wir Sie für die Neuausstellung Ihrer Daueraufenthaltskarte einen Online-Termin bei uns zu vereinbaren. Weitere Informationen und den direkten Link zur Onlineterminvereinbarung finden Sie in der verlinkten Dienstleistung "Übertragung von Niederlassungserlaubnissen sowie Neuausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose" unterhalb von "Weitere Dienstleistungen".

Aushändigung/Abholung Ihrer Daueraufenthaltskarte

Für die Abholung Ihrer Daueraufenthaltskarte (eAT) bitten wir Sie einen Online-Termin mit uns zu vereinbaren. Welche Unterlagen Sie für die Abholung benötigen und den direkten Link zur Onlineterminvereinbarung finden Sie in der verlinkten Dienstleistung "Aushändigung / Abholung von Aufenthaltstiteln (eAT) sowie Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose" unterhalb von "Weitere Dienstleistungen".

Sie können online einen Termin zur Abholung Ihres eAT vereinbaren.
Sie erhalten Ihren eAT im Kundencenter.
Sie müssen dazu nicht bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner vorsprechen.

Arbeitserlaubnis

Unionsbürger und ihre Familienangehörigen benötigen keine Arbeitserlaubnis.

Hinweis zur Anmeldung bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung:

Bitte melden Sie sich nach Zuzug bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts innerhalb von 2 Wochen an.

Für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte

Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner aus Drittstaaten benötigen für die Ausstellung der Aufenthaltskarte folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Formular Aufenthaltsanzeige
    (dieses Formular erhalten Sie auch in Papierform beim Meldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Ihren Reisepass
  • ein Lichtbild (biometrisch)
  • Heiratsurkunde, bzw. Partnerschaftsurkunde
  • Geburtsurkunde Ihrer Kinder ggf. mit Apostille oder Legalisationsvermerk sowie deren beglaubigte deutsche Übersetzung (sofern es sich nicht um eine internationale mehrsprachige Urkunde handelt).

Für die Ausstellung der Bescheinigung über den Daueraufenhalt

Für die Ausstellung der Bescheinigung über den Daueraufenthalt bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • vollständig ausgefülltes Formular Aufenthaltsanzeige (dieses Formular erhalten Sie auch in Papierform beim Meldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Ihren Reisepass oder Personalausweis
  • ein Lichtbild (biometrisch).

Die Ausstellung der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte erfolgt seit 01.09.2011 in Form des elektronischen Aufenthaltstitels. Hierzu ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich.

Weitere Informationen zur Beantragung und Aushändigung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels finden Sie unterhalb im Bereich Externe Links.

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)

  • Aufenthaltskarte: maximal 28,80 Euro
  • Daueraufenthaltskarte: maximal 28,80 Euro
  • Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts: 10,00 Euro

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

aktuell arbeiten wir daran unseren Service für Sie zu verbessern und möchten Ihnen daher zukünftig die Möglichkeit einräumen, Ihre Anträge auch Online zu stellen.

Damit wir Ihnen diesen Service anbieten können sind aufgrund technischer Anpassungen aktuell keine Online-Terminanfragen für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen möglich.

Wir bitten Sie daher uns Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch zukommen zu lassen. Im Anschluss daran erhalten Sie einen Termin. Für die Anfrage der erforderlichen Unterlagen können Sie sich gerne an Ihren unten genannten Sachbearbeiter wenden.

Bitte übersenden Sie niemals Originalunterlagen, da diese auf dem Postweg verloren gehen können.

Ihre Ansprechperson finden


A - Ale

Frau Kaplan
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-5366
Fax:
089 / 6221 44-5366
Zimmer:
L 1.12
Bereich:
4.6.1.2
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KaplanA [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"KaplanA [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Alf - An

Frau Leibig
Ansprechperson

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089 / 6221-2614
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089 / 6221 44-2614
Zimmer:
L 1.12
Bereich:
4.6.1.2
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LeibigT [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"LeibigT [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"
Erreichbarkeit:

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Ao - Bel

Frau Krcista
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-1607
Fax:
089 / 6221 44-1607
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L 1.02
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4.6.1.2
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KrcistaA [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"KrcistaA [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Bem - Cel

Frau Schulz
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-2842
Fax:
089 / 6221 44-2842
Zimmer:
L 1.19
Bereich:
4.6.1.2
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SchulzE [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"SchulzE [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Cem - Der

Herr Mehringer
Ansprechperson

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089 / 6221-1765
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089 / 6221 44-1765
Zimmer:
L 1.15
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MehringerM [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"MehringerM [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Des - Em

Frau Spöringer
Ansprechperson

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089 / 6221-1808
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089 / 6221 44-1808
Zimmer:
L 1.17
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SpoeringerC [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"SpoeringerC [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

En - Gri

Frau Kelava
Ansprechperson

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089 / 6221-1507
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089 / 6221 44-1507
Zimmer:
L 1.17
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KelavaM [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"KelavaM [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Grj - Hua

Frau Ellinger
Ansprechperson

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089 / 6221 1637
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089 / 6221 44 1637
Zimmer:
L 1.06
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E-Mail:
EllingerM [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"EllingerM [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Hub - Kac

Frau Pupcevic
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-1273
Fax:
089 / 6221 44-1273
Zimmer:
L 1.05
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4.6.1.2
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PupcevicS [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"PupcevicS [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Kad - Kik

Frau Köse
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-2427
Fax:
089 / 6221 44-2427
Zimmer:
L 1.10
Bereich:
4.6.1.2
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KoeseC [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"KoeseC [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Kil - Kud

Herr Glowka
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-4889
Fax:
089 / 6221 44-4889
Zimmer:
L 1.20
Bereich:
4.6.1.2
E-Mail:
GlowkaS [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"GlowkaS [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Kue - Luo

Frau Aydin
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-2331
Fax:
089 / 6221 44-2331
Zimmer:
L 1.02
Bereich:
4.6.1.3
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AydinI [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"AydinI [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Lup - Mis

Frau Syla
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-1921
Fax:
089 / 6221 44-1921
Zimmer:
L 1.22
Bereich:
4.6.1.3
E-Mail:
SylaA [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"SylaA [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Mit - Nic

Herr Alan
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-4386
Fax:
089 / 6221 44-4386
Zimmer:
L 1.04
Bereich:
4.6.1.3
E-Mail:
AlanA [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"AlanA [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Nid - Per

Herr Sönmez
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-1917
Fax:
089 / 6221 44-1917
Zimmer:
L 1.13
Bereich:
4.6.1.3
E-Mail:
SoenmezY [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"SoenmezY [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Pes - Rib

Herr Irber
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-1636
Fax:
089 6221 1636
Zimmer:
L 1.14
Bereich:
4.6.1.3
E-Mail:
IrberF [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"IrberF [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Ric - Shag

Frau Reza
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-2841
Fax:
089 / 6221 44-2841
Zimmer:
L 1.21
Bereich:
4.6.1.3
E-Mail:
RezaN [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"RezaN [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Shah - Step

Frau Jennewein
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221 2192
Fax:
089 / 6221 44 2192
Zimmer:
L 1.18
Bereich:
4.6.1.3
E-Mail:
JenneweinM [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"JenneweinM [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Steq - Tro

Frau Sarto
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-2752
Fax:
089 / 6221 44-2752
Zimmer:
L 1.09
Bereich:
4.6.1.3
E-Mail:
SartoD [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"SartoD [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Trp - W

Frau Durmaz
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-1285
Fax:
089 / 6221 44-1285
Zimmer:
L 1.14
Bereich:
4.6.1.3
E-Mail:
DurmazH [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"DurmazH [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

X - Zam

Frau Tolve
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-5176
Fax:
089 / 6221 44-5176
Zimmer:
L 1.06
Bereich:
4.6.1.2
E-Mail:
TolveN [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"TolveN [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"

Zan - Zz

Frau Inac-Laouani
Ansprechperson

Telefon:
089 / 6221-5072
Fax:
089 / 6221 44-5072
Zimmer:
L 1.03
Bereich:
4.6.1.3
E-Mail:
InacLaouaniC [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs link__mail"InacLaouaniC [at] lra-m.bayern.deE-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__mail"
Erreichbarkeit:

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Landratsamt München
Fachbereich 4.6.1 - Einreise und Aufenthalt
Ludmillastraße 26
81543 München

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Fax: 089 6221-2319
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 06.02.2026. aktualisiert.