Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger beantragen und verlängern
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum. Nach der Einreise kann ein Aufenthaltstitel regelmäßig erteilt werden als Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
Beachten Sie bitte die "Wichtigen Informationen zur Terminvereinbarung" unterhalb von "Beschreibung".
Der Fachbereich Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht befindet sich in der Außenstelle Ludmillastraße 26 in 81543 München.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie bitten wir um eine Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde ausschließlich über das Funktionspostfach auslaenderbehoerde@lra-m.bayern.de sowie die zentrale Rufnummer 089 / 6221 - 1400.
Wichtige Informationen zur Terminvereinbarung:
Bitte beachten Sie, dass derzeit keine Online Terminvereinbarung für die Beantragung/Verlängerung/Neuausstellung eines Aufenthaltstitels für alle Personen, welche einen positiven Bescheid des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge - Anerkennung als Asylberechtigte/r (§25 Abs. 1 AufenthG); Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz (§25 Abs. 2 AufenthG) oder Feststellung eines Abschiebungsverbotes (§25 Abs. 3 AufenthG); Aufnahme durch Bund oder Land (§§ 22 und 23 AufenthG) - erhalten haben sowie deren Familienangehörigen, möglich ist. Sie erhalten von uns ein Terminanschreiben mit welchem Ihnen der Antrag/die Anträge zugesandt wird/werden. Wir bitten Sie den Antrag/die Anträge vollständig ausgefüllt zusammen mit dem auf dem jeweiligen Anschreiben genannten Unterlagen mitzubringen.
Für die Beantragung/Verlängerung/Neuausstellung Ihres Aufenthaltstitels zu weiteren Aufenthaltszwecken - zur/zum Studium, Ausbildung, Erwerbstätigkeit und Familiennachzug -ist die Online Terminvereinbarung weiterhin möglich. Den zuständigen Sachbearbeiter sowie den jeweiligen Link zur Online Terminvereinbarung finden Sie unter dem Punkt "Ansprechpartner". Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie dort geordnet nach Beginn Ihres Familiennamens.
Wichtiger Hinweis für alle Personen, die bereits einen Antrag auf Beantragung/Verlängerung/Neuausstellung einen Aufenthaltstitel bei uns gestellt haben. Für die Abholung Ihres Aufenthaltstitels bitten wir Sie ausschließlich den unten stehenden Link unter "Unser neuer Service für Sie" zu nutzen.
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum. Nähere Informationen zu den verschiedenen Einreisemodalitäten finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (siehe unterhalb bei "Externe Links").
Nach der Einreise kann ein Aufenthaltstitel regelmäßig erteilt werden als
- Aufenthaltserlaubnis
- Blaue Karte EU
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Dieser kann an Nicht-EU-Staatsangehörige für verschiedene Aufenthaltszwecke erteilt werden, z.B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug etc.
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist ebenfalls ein befristeter Aufenthaltstitel, der an Nicht-EU-Staatsangehörige zum Zwecke der Erwerbstätigkeit erteilt werden kann. Neben einem anerkannten Hochschulabschluss ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot sowie ein Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 56.400,00 Euro (bis 31.12.2021 mindestens 56.800,00 Euro) bzw. in Höhe von 43.992,00 Euro (bis 31.12.2021 mindestens 44.304,00 Euro) bei sogenannten "Mangelberufen", z.B. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte, erforderlich.
Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind unbefristete Aufenthaltstitel. Erteilungsvoraussetzung ist bei beiden u.a. der mehrjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.
Neuausstellung / Übertragung von Niederlassungserlaubnissen und Erlaubnissen zum Daueraufenthalt-EU
Besitzen Sie bereits eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und erhalten einen neuen Pass, bitten wir Sie für die Übertragung Ihrer Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU einen Termin bei uns zu vereinbaren. Weitere Informationen und den direkten Link zur Onlineterminvereinbarung finden Sie in der verlinkten Dienstleistung "Übertragung von Niederlassungserlaubnissen sowie Neuausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose" unter "Weitere Dienstleistungen".
Erlöschen des Aufenthaltstitels
Die erteilte Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erlischt kraft Gesetzes u.a. regelmäßig, wenn Sie aus der Bundesrepublik ausreisen und nicht innerhalb von 6 Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen. Eine Bescheinigung über eine längere Frist zur Wiedereinreise ist vor der Ausreise bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
Ausnahme: Eine Niederlassungserlaubnis erlischt nicht bei mindestens 15-jährigem rechtmäßigem Aufenthalt im Bundesgebiet und gesichertem Lebensunterhalt. Die Bescheinigung über das Nichterlöschen ist rechtzeitig vor der Ausreise bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
Für die Blaue Karte EU und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU gibt es besondere Erlöschensvorschriften. Bitte wenden Sie sich vor längeren Auslandsaufenthalten an Ihren zuständigen Ansprechpartner.
Hinweis zur Anmeldung bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung:
Bitte melden Sie sich nach Zuzug bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts innerhalb von 2 Wochen an.
Ihr Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit zertifiziertem Chip ausgestellt. Die bisher in Papierform erteilten Aufenthaltstitel gelten weiter (bis max. 31.08.2021). Alles Wissenswerte zum neuen eAT finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (siehe unterhalb bei "Externe Links").
Beantragung Ihres eAT
Für die Beantragung des eAT ist eine persönliche Vorsprache aller Antragstellerinnen / Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, notwendig. Auf dem Chip des eAT werden Fingerabdrücke gespeichert, die nur vor Ort aufgenommen werden können.
Soweit alle Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sind, wird dieser vom Landratsamt bei der Bundesdruckerei bestellt.
Die Dauer bis zur Anlieferung des eAT durch die Bundesdruckerei an das Landratsamt München kann nicht von uns beeinflusst werden.
Aushändigung / Abholung Ihres eAT
Für die Abholung Ihres eAT bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren. Welche Unterlagen Sie für die Abholung benötigen und den direkten Link zur Onlineterminvereinbarung finden Sie in der verlinkten Dienstleistung "Aushändigung / Abholung von Aufenthaltstiteln (eAT) sowie Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose" unter "Weitere Dienstleistungen".
Unser neuer Service für Sie:
Sie können online einen Termin zur Abholung Ihres eAT vereinbaren.
Sie erhalten Ihren eAT im Kundencenter.
Sie müssen dazu nicht bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner vorsprechen.
Die Abholung des eAT kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Der PIN-Brief muss vom Bevollmächtigten nicht mitgebracht werden. Zur Bevollmächtigung nutzen Sie den Vordruck "Vollmacht zur Aushändigung / Abholung eines eAT".
Bitte verwenden Sie die entsprechenden Antragsformulare (siehe unterhalb bei "Formulare und Merkblätter"), die Sie natürlich auch in Papierform in Ihrer Wohnsitzgemeinde erhalten.
Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per E-Mail gesendete Anträge ohne Unterschrift aus diesem Grund nicht von uns angenommen werden können.
Über die für die Antragstellung erforderlichen weiteren Unterlagen informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner.
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Aufenthaltsverordnung - AufenthV
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Aufenthaltserlaubnis: maximal 100,00 Euro
- Niederlassungserlaubnis: maximal 147,00 Euro
- Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthalt): 13,00 Euro
Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem unten genannten Ansprechpartner einen Termin. Sie ersparen sich dadurch Wartezeiten und Ihre Angelegenheit kann zügiger bearbeitet werden.
Bei Vorsprachen ohne Termin kann eine sofortige Sachbearbeitung leider nicht garantiert werden. Sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen oder es ist eine erneute Vorsprache mit Terminvereinbarung erforderlich.
Einen eventuell erforderlichen Dolmetscher finden Sie auf der Seite "Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank" (siehe unterhalb bei "Externe Links"). Die Übernahme der Dolmetscherkosten durch das Landratsamt München ist leider nicht möglich.
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis / Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
gem. § 81 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels für Kinder unter 18 Jahren
gem. § 81 Abs. 1, § 80 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Blaue Karte EU
nach § 19a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
- Antrag auf Daueraufenthalt - EU
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
gem. § 81 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Vollmacht zur Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (PDF)
- Zusatzblatt A zum Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (PDF)
Aufenthaltstitel zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens aufgrund des § 16d des Aufenthaltsgesetzes
- Zusatzblatt B zum Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" (PDF)
Aufenthaltstitel im Rahmen einer Entsendung, eines unternehmensinternen Transfers (ICT) oder internationalen Personalaustauschs
- Application for residence permit or Application for extension of residence permit
englische Version von: Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- Application for the granting or extension of a residence title for children under 16 years
englische Version von: Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels für Kinder unter 16 Jahren
- EU Blue Card pursuant to § 19a of the German Residence Act
englische Version von: Erstantrag / Antrag auf Verlängerung - Blaue Karte EU
- Application for an EU Long-Term Residence Permit
englische Version von: Antrag Daueraufenthalt - EU
- Application for settlement permit
englische Version von: Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- Authorisation to issue an electronic residence title (eAT)
englische Version von: Vollmacht zur Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
- Schweigepflichtentbindung
- Wohnraumbescheinigung zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde / Behörde Ausländerangelegenheiten mit Stellungnahme der Meldebehörde
- Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen
Auswärtiges Amt
- Der elektronische Aufenthaltstitel
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank
Ihren Ansprechpartner finden
Anfangsbuchstaben des Nachnamens: A - Avc
Frau Syla
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1921
Zimmer:
L 1.22
Bereich:
4.6.1.3
Erreichbarkeit:
Avd - Casa
Frau Aydin
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2331
Fax:
089 / 6221 44-2331
Zimmer:
L 1.13
Bereich:
4.6.1.3
Erreichbarkeit:
Casb - Dza
Frau Inac-Laouani
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1917
Fax:
089 / 6221 44-1917
Bereich:
4.6.1.3
Erreichbarkeit:
Dzb - Hamd
Herr Erhard
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-2294
Fax:
089 / 6221 44-2294
Zimmer:
L 1.11
Bereich:
4.6.1.2
Erreichbarkeit:
Hame - Kal
Frau Reza
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2841
Fax:
089 / 6221 44-2841
Zimmer:
L 1.21
Bereich:
4.6.1.3
Erreichbarkeit:
Kam - Lakk
Frau Popp
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2418
Fax:
089 / 6221 44-2418
Zimmer:
L 1.14
Bereich:
4.6.1.3
Erreichbarkeit:
Lakl - Milic
Frau Panettiere
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1918
Fax:
089 / 6221 44-1918
Zimmer:
L 1.09
Bereich:
4.6.1.3
Erreichbarkeit:
Milid - Omd
Frau Köse
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2427
Fax:
089 / 6221 44-2427
Zimmer:
L 1.10
Bereich:
4.6.1.2
Erreichbarkeit:
Ome - Ris
Frau Schulz
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2842
Fax:
089 / 6221 44-2842
Zimmer:
L 1.19
Bereich:
4.6.1.2
Erreichbarkeit:
Rit - Smaj
Frau Pupcevic
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-1273
Fax:
089 / 6221 44-1273
Zimmer:
L 1.18
Bereich:
4.6.1.2
Erreichbarkeit:
Smak - Veh
Frau Sarto
Ansprechpartnerin
Telefon:
089 / 6221-2752
Fax:
089 / 6221 44-2752
Zimmer:
L 1.22
Bereich:
4.6.1.3
Erreichbarkeit:
Vei - Z
Herr Mehringer
Ansprechpartner
Telefon:
089 / 6221-1765
Fax:
089 / 6221 44-1765
Zimmer:
L 1.15
Bereich:
4.6.1.2
Erreichbarkeit:
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.6.1 - Einreise und Aufenthalt
Ludmillastraße 26
81543 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-1400 |
---|---|
Fax: | 089 6221-2319 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@lra-m.bayern.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Bitte beachten Sie
Die zentrale Rufnummer -1400 ist nur während der Öffnungszeiten zu erreichen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter. Diesen finden Sie oberhalb im Bereich "Ansprechpartner".
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.05.2023. aktualisiert.