Aufenthaltstitel unbefristet für Nicht-EU-Bürger beantragen
Nachfolgende Übersicht der möglichen Niederlassungserlaubnisse bzw. Daueraufenthalt EU gilt nur für Drittstaatsangehörige, welche sich zur Beschäftigung oder zum Familiennachzug im Bundesgebiet aufhalten, sie gilt nicht für Personen, welche aus humanitären Gründen im Besitz eines Aufenthaltstitels nach § 22 – 25 b AufenthG sind, sowie nicht für Familienangehörige von EU-Bürgern.
Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind unbefristete Aufenthaltstitel. Erteilungsvoraussetzung ist bei beiden u.a. der mehrjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.
Bitte prüfen Sie anhand des Merkblatt: Übersicht der unbefristeten Aufenthaltstitel unter Formulare/Merkblätter, ob Sie die Voraussetzungen zur Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels erfüllen.
Sind Sie der Ansicht, dass bei Ihnen die Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entsprechend der Übersicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner (siehe unten), unter der expliziten Angabe, welche Niederlassungserlaubnis Sie beantragen. Dieser teilt Ihnen anschließend die notwendigen Unterlagen, welche benötigt werden, mit, prüft Ihren Antrag und vereinbart mit Ihnen einen Termin (eine Terminbuchung von Ihrer Seite ist nicht möglich).
Für die Beantragung eines unbefristeten Aufenthaltstitels wird bei Antragstellung die Hälfte der Gebühren erhoben, diese Gebühren werden auch dann fällig, wenn dem Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels nicht stattgegeben werden kann.
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
gem. § 81 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Antrag auf Daueraufenthalt - EU
- Wohnraumbescheinigung zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde / Behörde Ausländerangelegenheiten mit Stellungnahme der Meldebehörde
- Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- Schuldenerklärung
für Ausländerangelegenheiten
- Merkblatt: Übersicht der unbefristeten Aufenthaltstitel
- Weitere Informationen zur Rente, Rentenversicherung und mehr
Deutsche Rentenversicherung - Bayern Süd
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In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter. Diesen finden Sie oberhalb im Bereich "Ansprechpartner".
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.09.2023. aktualisiert.