Aufenthaltstitel unbefristet für Nicht-EU-Bürger beantragen
Nachfolgende Übersicht der möglichen Niederlassungserlaubnisse bzw. Daueraufenthalt EU gilt nur für Drittstaatsangehörige, welche sich zur Beschäftigung oder zum Familiennachzug im Bundesgebiet aufhalten, sie gilt nicht für Personen, welche aus humanitären Gründen im Besitz eines Aufenthaltstitels nach § 22 – 25 b AufenthG sind, sowie nicht für Familienangehörige von EU-Bürgern.
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Niederlassungserlaubnis beantragen
Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind unbefristete Aufenthaltstitel. Erteilungsvoraussetzung ist bei beiden u.a. der mehrjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.
Bitte prüfen Sie anhand des Merkblatt: Übersicht der unbefristeten Aufenthaltstitel unter Formulare/Merkblätter, ob Sie die Voraussetzungen zur Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels erfüllen.
Sind Sie der Ansicht, dass bei Ihnen die Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entsprechend der Übersicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner (siehe unten), unter der expliziten Angabe, welche Niederlassungserlaubnis Sie beantragen. Dieser teilt Ihnen anschließend die notwendigen Unterlagen, welche benötigt werden, mit, prüft Ihren Antrag und vereinbart mit Ihnen einen Termin (eine Terminbuchung von Ihrer Seite ist nicht möglich).
Für die Beantragung eines unbefristeten Aufenthaltstitels wird bei Antragstellung die Hälfte der Gebühren erhoben, diese Gebühren werden auch dann fällig, wenn dem Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels nicht stattgegeben werden kann.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
aktuell arbeiten wir daran unseren Service für Sie zu verbessern und möchten Ihnen daher zukünftig die Möglichkeit einräumen, Ihre Anträge auch Online zu stellen.
Damit wir Ihnen diesen Service anbieten können sind aufgrund technischer Anpassungen aktuell keine Online-Terminanfragen für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen möglich.
Wir bitten Sie daher uns Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch zukommen zu lassen. Im Anschluss daran erhalten Sie einen Termin. Für die Anfrage der erforderlichen Unterlagen können Sie sich gerne an Ihren unten genannten Sachbearbeiter wenden.
Bitte übersenden Sie niemals Originalunterlagen, da diese auf dem Postweg verloren gehen können.
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
gem. § 81 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Antrag auf Daueraufenthalt - EU
- Wohnraumbescheinigung zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde / Behörde Ausländerangelegenheiten mit Stellungnahme der Meldebehörde
- Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- Schuldenerklärung
für Ausländerangelegenheiten
- Merkblatt: Übersicht der unbefristeten Aufenthaltstitel
- Weitere Informationen zur Rente, Rentenversicherung und mehr
Deutsche Rentenversicherung - Bayern Süd
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X - Zam
Frau Tolve
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Zan - Zz
Frau Inac-Laouani
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Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.6.1 - Einreise und Aufenthalt
Ludmillastraße 26
81543 München
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| Telefon: | 089 6221-1400 |
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| Fax: | 089 6221-2319 |
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| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Die zentrale Rufnummer -1400 ist nur während der Öffnungszeiten zu erreichen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter. Diesen finden Sie oberhalb im Bereich "Ansprechpartner".
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.03.2025. aktualisiert.

