Aufenthaltstitel unbefristet für Nicht-EU-Bürger
Nachfolgende Übersicht der möglichen Niederlassungserlaubnisse bzw. Daueraufenthalt EU gilt nur für Drittstaatsangehörige, welche sich zur Beschäftigung oder zum Familiennachzug im Bundesgebiet aufhalten, sie gilt nicht für Personen, welche aus humanitären Gründen im Besitz eines Aufenthaltstitels nach § 22 – 25 b AufenthG sind, sowie nicht für Familienangehörige von EU-Bürgern.
Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag bequem von zu Hause aus und sparen dabei Zeit und Geld!
Niederlassungserlaubnis beantragen
Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind unbefristete Aufenthaltstitel. Erteilungsvoraussetzung ist bei beiden u.a. der mehrjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.
Bitte prüfen Sie anhand des Merkblatt: Übersicht der unbefristeten Aufenthaltstitel unter Formulare/Merkblätter, ob Sie die Voraussetzungen zur Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels erfüllen.
Sind Sie der Ansicht, dass bei Ihnen die Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entsprechend der Übersicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner (siehe unten), unter der expliziten Angabe, welche Niederlassungserlaubnis Sie beantragen. Dieser teilt Ihnen anschließend die notwendigen Unterlagen, welche benötigt werden, mit, prüft Ihren Antrag und vereinbart mit Ihnen einen Termin (eine Terminbuchung von Ihrer Seite ist nicht möglich).
Für die Beantragung eines unbefristeten Aufenthaltstitels wird bei Antragstellung die Hälfte der Gebühren erhoben, diese Gebühren werden auch dann fällig, wenn dem Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels nicht stattgegeben werden kann.
Während der Öffnungszeiten beraten wir Besucher vor Ort. Daher können wir Ihren Anruf in dieser Zeit meist nicht persönlich entgegennehmen.
Während der Öffnungszeiten sind wir über die zentrale Telefonnummer 089 6221-1400 erreichbar.
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular Ausländerrecht & Integration. So landet Ihre Anfrage direkt beim richtigen Team und wir können Ihnen schnellstmöglich antworten.
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
gem. § 81 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Antrag auf Daueraufenthalt - EU
- Wohnraumbescheinigung zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde / Behörde Ausländerangelegenheiten mit Stellungnahme der Meldebehörde
- Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- Schuldenerklärung
für Ausländerangelegenheiten
- Merkblatt: Übersicht der unbefristeten Aufenthaltstitel
- Weitere Informationen zur Rente, Rentenversicherung und mehr
Deutsche Rentenversicherung - Bayern Süd
Anschrift
Landratsamt München
Fachbereich 4.6.1 - Einreise und Aufenthalt
Ludmillastraße 26
81543 München
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-1400 |
|---|---|
| Fax: | 089 6221-2319 |
| Kontakt: | Nachricht schreiben |
Öffnungszeiten
| Montag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
| Mittwoch | 8 Uhr bis 12 Uhr |
| Donnerstag | 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17:30 Uhr |
| Freitag | 8 Uhr bis 12 Uhr |
Anfahrt
Die zentrale Telefonnummer 089 6221-1400 ist nur während der Öffnungszeiten erreichbar.
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.06.2026. aktualisiert.

