Aufenthaltstitel unbefristet für Nicht-EU-Bürger

Nachfolgende Übersicht der möglichen Niederlassungserlaubnisse bzw. Daueraufenthalt EU gilt nur für Drittstaatsangehörige, welche sich zur Beschäftigung oder zum Familiennachzug im Bundesgebiet aufhalten, sie gilt nicht für Personen, welche aus humanitären Gründen im Besitz eines Aufenthaltstitels nach § 22 – 25 b AufenthG sind, sowie nicht für Familienangehörige von EU-Bürgern.

Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag bequem von zu Hause aus und sparen dabei Zeit und Geld!

Niederlassungserlaubnis beantragen

Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen

 

Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind unbefristete Aufenthaltstitel. Erteilungsvoraussetzung ist bei beiden u.a. der mehrjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.

Bitte prüfen Sie anhand des Merkblatt: Übersicht der unbefristeten Aufenthaltstitel unter Formulare/Merkblätter, ob Sie die Voraussetzungen zur Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels erfüllen.

Sind Sie der Ansicht, dass bei Ihnen die Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis entsprechend der Übersicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner (siehe unten), unter der expliziten Angabe, welche Niederlassungserlaubnis Sie beantragen. Dieser teilt Ihnen anschließend die notwendigen Unterlagen, welche benötigt werden, mit, prüft Ihren Antrag und vereinbart mit Ihnen einen Termin (eine Terminbuchung von Ihrer Seite ist nicht möglich).

Für die Beantragung eines unbefristeten Aufenthaltstitels wird bei Antragstellung die Hälfte der Gebühren erhoben, diese Gebühren werden auch dann fällig, wenn dem Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels nicht stattgegeben werden kann.

Während der Öffnungszeiten beraten wir Besucher vor Ort. Daher können wir Ihren Anruf in dieser Zeit meist nicht persönlich entgegennehmen.

Während der Öffnungszeiten sind wir über die zentrale Telefonnummer 089 6221-1400 erreichbar.

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular Ausländerrecht & Integration. So landet Ihre Anfrage direkt beim richtigen Team und wir können Ihnen schnellstmöglich antworten.

Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.6.1 - Einreise und Aufenthalt
Ludmillastraße 26
81543 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-1400
Fax: 089 6221-2319
Kontakt: Nachricht schreiben

Öffnungszeiten

Montag8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag8 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag8 Uhr bis 12 Uhr

Anfahrt

Die zentrale Telefonnummer 089 6221-1400 ist nur während der Öffnungszeiten erreichbar.

Anfahrt

Anfahrt planen

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.06.2026. aktualisiert.