Ersatzführerschein wegen Namensänderung, Auflagenänderung oder Beschädigung

Im Falle einer Namensänderung, Auflagenänderung (Ein-/Austragung div. Schlüsselzahlen z. B. 96, 196, 197, Sehhilfe), Änderung von Beschränkungen oder Beschädigung können Sie bei der Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen.

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Namensänderung, Besitzstand, Beschädigung:

Der Austausch des Führerscheins wird dann empfohlen, wenn sich beispielsweise der Familienname des Fahrerlaubnisinhabers geändert hat. Dadurch kann die Feststellung des Fahrerlaubnisumfangs durch Dritte leichter bewerkstelligt werden.

In Fällen des Besitzes beschränkter Fahrerlaubnisklassen im Motorradbereich (ehemals: A18 bzw. Übergangsregelungen für die Klasse A2), wenn die Beschränkung durch Fristablauf entfällt (= A) und die Berechtigung zum Führen einer umfangreicheren Fahrerlaubnis aus dem Führerschein nicht unmittelbar hervorgeht, wird ebenfalls empfohlen, einen Ersatzführerschein zu beantragen.

Gleiches gilt für Personen, die im Zeitraum von 2013 bis 2016 erstmalig die Klasse B erworben haben und sich nun die Fahrberechtigung für dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland dokumentieren lassen möchten (Eintrag der Schlüsselzahl 194).

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins kann auch bei Beschädigung des Kartenführerscheins erforderlich werden.

Bei Besitz von grauen oder rosa Altführerscheinen erfolgt der Austausch im Rahmen des (kostengünstigeren) Umtausches in einen EU-Kartenführerschein.
 

Änderung von Auflagen und Beschränkungen:

Auflagen sind personenbezogene Einschränkungen, die im Führerschein enthalten sein können, z. B. das Tragen einer Sehhilfe. Beschränkungen sind dagegen Einschränkungen, die fahrzeugbezogen vorhanden sein können, z. B. Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Einschränkungen ("Automatik").

Die Nichtbeachtung von Auflagen und/oder Beschränkungen stellt eine Ordnungswidrigkeit, in einigen Fällen sogar eine Straftat, dar.

Auflagen, Beschränkungen und Zusatzangaben sind auf dem Führerschein in Form von Schlüsselzahlen eingetragen. Soweit sie sich auf die einzelnen Fahrerlaubnisklassen beziehen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse eingetragen. Beziehen sie sich auf alle erteilten Fahrerlaubnisklassen, so findet sich die entsprechende Schlüsselzahl in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12.

Fahrberechtigung B96:
Seit 2013 besteht die Möglichkeit durch Ablegen einer so genannten Fahrerschulung bei einer Fahrschule eine erweiterte Berechtigung zum Führen von Fahrzeuggespannen zu erhalten. Diese Berechtigung umfasst Gespanne mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die Gesamtmasse des kompletten Gespanns (Zugfahrzeug und Anhänger) maximal 4.250 kg betragen darf. Im Führerschein erfolgt die Eintragung dieser Fahrberechtigung mit der Schlüsselzahl 96 bei der Klasse B.

Fahrberechtigung B196:
Im Jahr 2020 wurde die Möglichkeit geschaffen, durch Ablegen einer so genannten Fahrerschulung bei einer Fahrschule eine Berechtigung zum Führen von Motorrädern im Umfang der Klasse A1 zu erhalten. Diese Berechtigung umfasst Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Fahrberechtigung gilt nur für das Inland. Im Führerschein erfolgt die Eintragung dieser Fahrberechtigung mit der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B.

Fahrberechtigung B197: 
Mit in Kraft treten am 01.04.2021 besteht die Möglichkeit trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe (=Automatik) die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung (bei einer Fahrschule) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 197 ist eine Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung nachzuweisen, dass der Antragsteller zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B mit Schaltgetriebe befähigt ist. Hierfür sind mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erforderlich. Zusätzlich muss der Inhaber der Fahrschule/die verantwortliche Leitung bescheinigen, dass der Bewerber/Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Der Nachweis über die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B ist mit der Schlüsselzahl 197 bei der Klasse B in den Führerschein einzutragen.

Sollten sich bei Ihnen Auflagen und/oder Beschränkungen geändert haben, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Natürlich können Sie uns auch jederzeit kontaktieren, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich Ihre Auflagen und/oder Beschränkungen geändert haben könnten.
 

Vom Grundsatz her gilt:

Die im Führerschein enthaltenen Auflagen und Beschränkungen sind zu erfüllen. Gesundheitliche Veränderungen (z. B. durch Operationen) können zu Änderungen von diesen Auflagen/Beschränkungen führen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat in diesen Fällen zu beurteilen, ob ein Erteilen, Streichen oder Belassen der Auflagen/Beschränkungen erforderlich ist. Dies geschieht im Regelfall durch die Vorlage entsprechender Gutachten (z.B. augenärztliches Gutachten zur Austragung der Sehhilfe). Das bloße Mitführen von ärztlichen Attesten oder dergleichen ist nicht ausreichend. Es liegt auch in Ihrem Interesse, dass beispielsweise bei Verkehrskontrollen keine Schwierigkeiten entstehen, da im Führerschein enthaltene Auflagen und/oder Beschränkungen nicht erfüllt sind.

Bei der persönlichen Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] müssen Antragsteller auf Nachfrage der Bediensteten jederzeit in der Lage sein, ihre Identität nachzuweisen.

Daher sind grundsätzlich mitzubringen:

  • Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

Weitere Unterlagen bei Austausch (Namensänderung/Beschädigung):

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • alter Originalführerschein
  • aktuelle "Karteikartenabschrift"
    (nicht notwendig, wenn ein Kartenführerschein bereits vorhanden ist/war oder der Originalführerschein vom Landratsamt München ausgestellt wurde; erhältlich durch Anruf bei der zuletzt ausstellenden Behörde)

Weitere Unterlagen bei Änderung Auflagen/Beschränkungen:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • alter Originalführerschein
  • aktuelle "Karteikartenabschrift"
    (nicht notwendig, wenn ein Kartenführerschein bereits vorhanden ist/war oder der Originalführerschein vom Landratsamt München ausgestellt wurde; erhältlich durch Anruf bei der zuletzt ausstellenden Behörde)
  • Gutachten
    (je nach Art der im Führerschein vorhanden Auflagen/Beschränkungen ist die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens eines unabhängigen Arztes, ggf. ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder auch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle erforderlich [z.B. bei der Austragung der Sehhilfe aus dem Führerschein: augenärztliches Gutachten notwendig; bloße Sehtestung ist nicht ausreichend]. Bitte halten Sie darüber hinaus immer vorab Rücksprache mit der Führerscheinstelle bevor Sie entsprechende Gutachten erstellen lassen!)

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Bei Onlinebeantragung:

  •  45,62 Euro (inkl. Versand per Einschreiben)

Bei Antragstellung per Post:

  • 44,40 Euro Bearbeitungsgebühr
  • ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand von 6,32 Euro, sofern gewünscht

 

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen.

Die Produktion des Führerscheins bei der Bundesdruckerei und der Versand dauern ca. 2 - 3 Wochen. 
Gegen eine zusätzliche Gebühr von 22,32 Euro ist eine Expressbestellung möglich, bei der der Führerschein innerhalb von 2 -3 Werktagen vorliegt.

Bei der Onlinebeantragung entfällt die Vorsprache bei der Führerscheinstelle. Sie beantragen den Führerschein online und bekommen diesen nach Hause geschickt.  

Die Antragstellung auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins erfolgt sonst persönlich bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes München [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung].  

Die Abholung des Führerscheins [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit des Direktversands. Gegen eine zusätzliche Gebühr von 6,32 Euro wird Ihnen der Führerschein von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt.

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
Kontakt: Nachricht schreiben

Öffnungszeiten

Montag07:30–12:00 Uhr
Dienstag07:30–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr
Mittwoch07:30–12:00 Uhr
Donnerstag07:30–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr
Freitag07:30–12:00 Uhr
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

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Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, vor einer persönlichen Vorsprache unbedingt einen Termin über unsere Online-Terminvereinbarung zu vereinbaren. Eine Terminbuchung per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich.

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.08.2026. aktualisiert.