Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Wenn Sie zu einer schon vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen zusätzlich erwerben wollen (z. B. für Motorrad), müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.
Für die Änderung von Auflagen (Ein-/Austragung div. Schlüsselzahlen z. B. 96, 196, 197, Sehhilfe) gelten andere Vorgaben und Sie brauchen einen anderen Antrag. Mehr Informationen und den Antrag finden den Sie auf der Seite Ersatzführerschein wegen Namensänderung, Auflagenänderung oder Beschädigung.
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, kann diese um zusätzliche Klassen erweitert werden, beispielsweise wenn Sie bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B für PKW besitzen und eine zusätzliche Fahrerlaubnis der Klasse A für Motorrad erwerben.
Sollten Sie bislang die Fahrerlaubnisklasse AM und/oder L und/oder T besessen haben, welche keine Probezeit verlangen, beginnt diese jedoch mit der erstmaligen Erteilung einer probezeitpflichtigen Fahrerlaubnisklasse.
Der bisherige Originalführerschein muss bei der Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden, da dieser entwertet und eingezogen wird. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins.
Bei der persönlichen Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L, T:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten)
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtliche anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
- aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
- ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
Fahrberechtigung B96:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung "Fahrerschulung" nach Anlage 7a zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fahrberechtigung B196:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung "Fahrerschulung" nach Anlage 7b zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fahrberechtigung B197:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung über mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und der Bestätigung über die Ablegung der 15-minütigen Abschlussfahrt
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
- 40,00 Euro (ohne Probezeit)
- 40,80 Euro (mit Probezeit)
- zuzüglich ca. 5,10 Euro Gemeindegebühren
- ggf. zuzüglich 13,00 Euro für erweitertes, behördliches Führungszeugnis
- ggf. zuzüglich 13,00 Euro für Europäisches Führungszeugnis
- ggf. zuzüglich 28,60 Euro für Eintragung der Berechtigung als Berufskraftfahrer (Schlüsselzahl 95)
- 39,80 Euro für Eintragung der Berechtigung B96 oder B196 oder B 197 (ggf. zuzüglich Gemeindegebühr)
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen.
Die Produktion des Führerscheins bei der Bundesdruckerei und der Versand dauern ca. 2 - 3 Wochen.
Gegen eine zusätzliche Gebühr von 22,32 Euro ist eine Expressbestellung möglich, bei der der Führerschein innerhalb von 2 -3 Werktagen vorliegt.
Die Antragstellung sollte online erfolgen (siehe "Online beantragen"). Sie können die Antragstellung jedoch auch über ihre Wohnsitzgemeinde oder die Fahrschule persönlich vornehmen. Eine direkte Abgabe des Antrags bei der Führerscheinstelle ist ebenso möglich [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung].
Die Abholung des Führerscheins [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge (kein Online-Antrag)
- Führerschein - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Führerschein - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
vorläufig nicht digital ausfüllbares PDF
- Führerschein - Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
vorläufig nicht digital ausfüllbares PDF
- Vollmacht zur Vorlage bei der Führerscheinstelle
- Unterschrift und biometrisches Foto zum Fahrerlaubnisantrag (PDF)
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
| Telefon: | 089 6221-3000 |
|---|---|
| Fax: | 089 6221-3128 |
| Kontakt: | Nachricht schreiben |
Öffnungszeiten
| Montag | 07:30–12:00 Uhr |
|---|---|
| Dienstag | 07:30–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30–12:00 Uhr |
| Donnerstag | 07:30–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr |
| Freitag | 07:30–12:00 Uhr |
| Samstag | Geschlossen |
| Sonntag | Geschlossen |
Anfahrt
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, vor einer persönlichen Vorsprache unbedingt einen Termin über unsere Online-Terminvereinbarung zu vereinbaren. Eine Terminbuchung per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich.
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 13.08.2026. aktualisiert.

