Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anzeigen

Zum Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung ist mit wassergefährdenden Stoffen wie z.B. Heizöl, Chemikalien oder auch Gülle und Silagesickersaft sorgsam umzugehen. Dies betrifft sowohl den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in als auch außerhalb von Anlagen.

Das Landratsamt München ist nur für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zuständig, die sich auf Landkreisgebiet befinden. Das Landkreisgebiet München ist unter Gemeinden und Städte einsehbar. Sollte Ihre Anlage auf dem Gebiet der Stadt München liegen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf den Seiten der Landeshauptstadt München.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 03.07.2024. aktualisiert.