Gesundheit
Das Gesundheits-Amt hilft Ihnen bei verschiedenen Dingen.
Sie bekommen hier medizinische Gutachten.
Ein medizinisches Gutachten braucht man zum Beispiel, wenn man Beamter werden will.
Ärztliche Atteste
Sie können hier auch ärztliche Atteste bestätigen lassen.
So eine Bestätigung braucht man zum Beispiel, wenn man bestimmte Arznei-Mittel ins Ausland mitnimmt.
AIDS-Test
Auf dem Gesundheits-Amt können Sie sich auch beraten lassen.
Zum Beispiel wenn Sie Fragen zu AIDS und HIV haben.
Sie können hier auch einen AIDS-Test machen.
Der Test kostet kein Geld.
Die Beratung ist vertraulich.
Das heißt, wir geben keine Informationen über Sie weiter.
Sie müssen uns auch Ihren Namen nicht nennen.
Beratung über ansteckende Krankheiten
Auf dem Gesundheits-Amt können Sie sich auch über ansteckende Krankheiten beraten lassen.
Manche Krankheiten muss man melden.
Zum Beispiel die Lungen-Krankheit Tuberkulose.
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Das Gesundheits-Amt hat eine Abteilung für Kinder und Jugendliche.
Hier können Sie sich beraten lassen.
Zum Beispiel zu diesen Fragen
- Untersuchung zur Einschulung
- Impfungen
Baby-Sprechstunde
Es gibt auch eine Baby-Sprechstunde.
In der Baby-Sprechstunde können Sie sich beraten lassen.
Zum Beispiel zu diesen Fragen
- Ernährung
- Pflege
Die Baby-Sprechstunde kostet kein Geld.
Sie brauchen keinen Termin.
Untersuchung zur Einschulung
Kleine Kinder gehen in den Kinder-Garten.
Wenn die Kinder größer werden, kommen sie in die Grund-Schule.
Vorher müssen sie untersucht werden.
Das macht das Gesundheits-Amt.
Die Untersuchung findet in den Kinder-Gärten statt.
Untersuchung für Neugeborene
Auf dem Gesundheits-Amt können Sie Ihr Baby untersuchen lassen.
Die Untersuchung heißt U2.
Das ist eine Vorsorge-Untersuchung.
Beratung bei Krankheit
Im Landrats-Amt können Sie sich beraten lassen.
Zum Beispiel wenn Sie
- eine seelische Krankheit haben
- eine Krankheit haben, die für immer bleiben wird
- eine Behinderung haben
- suchtkrank sind
Wir sagen Ihnen, welche Hilfen es für Sie gibt.
Die Beratung kostet kein Geld.
Gesundheit und Umwelt
Unsere Gesundheit hängt auch von unserer Umwelt ab.
Zum Beispiel muss die Luft gut sein.
Haben Sie Fragen zu diesem Bereich?
Möchten Sie zum Beispiel wissen, welche Schad-Stoffe in der Luft sind?
Im Landrats-Amt können Sie sich beraten lassen.
Geschlossene Einrichtungen für seelisch kranke Menschen
Viele Menschen sind seelisch krank.
Oft kann man die Krankheit gut behandeln.
Die Menschen können ganz normal weiterleben.
Manche Menschen sind sehr schwer seelisch krank.
Sie verhalten sich seltsam.
Sie können sogar gefährlich werden.
Entweder für sich selbst.
Oder für andere.
Diese Menschen müssen in einer geschlossenen Einrichtung wohnen.
Damit sie niemandem schaden.
Zum Beispiel damit sie niemanden verletzen.
Wer bestimmt, ob jemand in eine geschlossene Einrichtung gehen muss?
Nur das Amts-Gericht kann das bestimmen.
Manchmal gibt es Ausnahmen.
Dann kann auch das Landrats-Amt sagen:
Diese Person muss in eine geschlossene Einrichtung gehen.
Gefährliche Menschen melden
Kennen Sie einen seelisch kranken Menschen?
Ist dieser Mensch gefährlich?
Bedroht er zum Beispiel andere Menschen?
Oder greift er andere Menschen an?
Melden Sie das beim Landrats-Amt!