Kostenübernahme für Kinderbetreuung in Kindertagesstätten
Wenn Sie sich die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kintertagesstätte nicht leisten können, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenübernahme beim Kreisjugendamt zu beantragen.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Hilfe zum Lebensunterhalt gehört zur Sozialhilfe und sichert die elementaren Grundbedürfnisse ab. Die Hilfe erhält, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend mit eigener…
Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen dient der Abdeckung eines besonderen Bedarfs, der beispielsweise durch Krankheit, Behinderung oder Alter entstanden ist.
Übernahme der Bestattungskosten…
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Leistungen der Grundsicherung sichern den Lebensunterhalt von Menschen, die aufgrund Ihres Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, und deren Einkünfte für den…
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende können für ihr Kind Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil für das Kind dauerhaft keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt.
Derzeit steht der…
Kostenübernahme für Kinderbetreuung durch eine Tagespflegeperson
Wenn Sie sich die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes durch eine Tagespflegeperson nicht leisten können, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenübernahme beim Kreisjugendamt zu beantragen.
Gastschulantrag für Förderschulen
Zum Besuch einer anderen Förderschule als der zuständigen Sprengelschule kann bei Vorliegen zwingender persönlicher Gründe auf Antrag der Erziehungsberechtigten eine Gastschulgenehmigung erteilt…
Wildgehege ab einer Gesamtfläche von 10 ha
Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von Wildgehegen ab einer Gesamtfläche von zehn Hektar sind genehmigungspflichtig.
Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag bequem von zu Hause aus…
Jagdschein
Wer die Jagd (mittels Schusswaffen oder mit Greifvögeln) ausüben will, benötigt dazu einen gültigen Jagdschein. Zusätzlich ist die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig.
Stellungnahme der Feuerwehr nach § 19 PrüfVBau
Die Brandschutzdienststelle des Landkreises München erstellt auf Anforderung die Stellungnahme der Feuerwehr nach § 19 PrüfVBau für Prüfsachverständige für Brandschutz.

